Wissenschaftliche Begleitung für das Modellprojekt Kinder im Zentrum (KiZ) Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-2022-0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben/DE/Home/home_node.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Begleitung für das Modellprojekt Kinder im Zentrum (KiZ)
Abschluss eines Vertrages über die externe wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts "Kinder im Zentrum (KiZ). Kontinuierliche Teilhabebegleitung und Nachsorge im Reha-Prozess von Kindern und Jugendlichen".
Deutsche Rentenversicherung Schwaben, Dieselstraße 9, 86154 Augsburg, Deutschland
Vertrag über die externe wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts "Kinder im Zentrum (KiZ). Kontinuierliche Teilhabebegleitung und Nachsorge im Reha-Prozess von Kindern und Jugendlichen". Das Modellprojekt wird im Rahmen des Bundesprogramms "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert. Der Auftragnehmer stellt mind. 1 Projektleiter, 1 wissenschaftlichen Mitarbeiter und 1 weiteren Mitarbeiter ein. Die ext. Unterstützung erfolgt in 4 Arbeitspaketen. Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und endet zum 31.10.2026.
Die Auftraggeberin kann keine Auftragssumme bezuschlagen, die höher liegt als die für die ausgeschriebene Leistung bewilligten Fördermittel in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto. Angebote, die über dieser Summe liegen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes.
b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen:
a) Handelsregisterauszug
b) Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bietergemeinschaften haben den Nachweis für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nimmt das Unternehmen die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist der Nachweis vor Zuschlagserteilung auch für diese Unternehmen zu erbringen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
b) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
c) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
d) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung auf gesondertes Verlangen auch für diese anderen Unternehmen entweder durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ) oder durch Vorlage der o.g. Erklärungen und Bescheinigungen nachzuweisen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
b) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
c) Namentliche Nennung des Projektleiters / der Projektleiterin sowie Angabe seiner/ihrer beruflichen Qualifikation und Angabe seiner/ihrer Erfahrungen, Fähigkeiten und Veröffentlichungen. Auflistung von mindestens zwei Referenzen des Projektleiters, die nicht älter als zehn Jahre sind und die wissenschaftliche Begleitung von Projekten aus dem Bereich Gesundheitsweisen, soziale Sicherung und/oder öffentlicher Verwaltung, Erfahrungen in der Entwicklung, Implementierun und/oder Evaluation von Case- bzw. Fallmanagementkonzepten im Rechtskreis des SGB und Erfahrungen in der Erforschung von Maßnahmen für die bzw. in der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation belegen. Auflistung von fünf Veröffentlichungen des Projektleiters, die nicht älter als zehn Jahre sind und Kenntnisse von Case- und Fallmanagementkonzepten und/oder aktuellen Entwicklungen im (Forschungs-)Bereich der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation belegen.
Für den Projektleiter ist folgende berufliche Qualifikation Voraussetzung:
• erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium [Master, Magister, Diplom (Univ.) oder gleichwertiger Abschluss] im Bereich der Sozialwissenschaften
• Abschluss einer Promotion und/oder Habilitation
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In Ergänzung zu I.3) Kommunikation:
Anfragen sind schriftlich über die Vergabeplattform mit Hilfe des Bietercockpits oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen.
Elektronische Angebote können nur über die Vergabeplattform https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/ eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Augsburg
Land: Deutschland