Waldzustandserhebung Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022G9000001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwf.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Waldzustandserhebung Bayern
Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF).
Die LWF benötigt für die Durchführung der Waldzustandserhebung (WZE) im Jahr 2022 und 2023 Auftragnehmer bzw. externe Sachverständige (Forstunternehmer bzw. Forstschachverständige) zur Unterstützung der Inventuraufnahmen.
Die gesamte Leistung bzw. das gesamte Inventurnetz wird in 17 Lose aufgeteilt, die durch die jeweiligen Auftragnehmer bearbeitet werden müssen. Jedes Los soll dabei durch einen Trupp, welcher mindestens zwei Personen umfasst, bearbeitet werden.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen.
Los 1
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 1
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 2
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 2
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 3
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 3
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 4
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 4
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 5
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 5
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 6
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 6
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 7
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 7
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 8
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 8
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 9
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 9
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 10
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 10
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 11
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 11
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 12
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 12
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 13
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 13
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 14
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 14
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 15
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 15
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 16
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 16
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 17
Bayern - zur genauen Lage des Loses siehe Leistungsbeschreibung und die Anlagen zu den Vergabeunterlagen
Los 17
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Unterstützung bei Waldzustandserhebungen) wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Jahren (2019, 2020, 2021) erbrachten Leistungen, anzugeben. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
2) Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Angebot einzureichen (siehe Vergabeunterlagen).
2) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bieter sich zeitnah nach Download mit den Vergabeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu den Vergabeunterlagen).
3) Beachten Sie die Frist für Bieterfragen (siehe Bewerbungsbedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
4) Angebote, die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht "verschlossen" und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
5) Es wird jedem Bieter dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bieter alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bieterfragen oder Bieterinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, ein unvollständiges oder fehlerhaftes Angebot aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bieter.
6) Beachten Sie, dass der Vertrag je Los bereits mit Zuschlag zustande kommt. Bieten Sie daher nur auf so viele Lose, wie Sie auch bearbeiten können. Beispiel: Ein Bieter, der z.B. auf drei Lose bietet, könnte auch den Zuschlag für alle drei Lose bekommen und muss diese dann bearbeiten, da er an sein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Hierzu wird auch noch einmal auf die Bewerbungsbedingungen und die angegebene Bindefrist verwiesen.
7) Öffentliche Auftraggeber sind nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anzufordern. Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.