Erbringung von Marketing-, Kommunikations- und Medialeistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004051
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Marketing-, Kommunikations- und Medialeistungen
Los-1/ Leadagentur (Leistungswert rd. 8.000.000€)
Die folgenden Leistungen sind zu erbringen:
Konzeption, Planung und Gestaltung von Marketing- und Kommunikationsaufgaben einschließlich der dazugehörigen Beratung und der Realisierung (Organisation/Steuerung von Produktion und/oder Druck, Einpflege in Content-Management-Systeme, Programmierung etc.). Im einzelnen sind dies
1- Leistungen bzgl. der Markenentwicklung
2- Leistungen bzgl. der Zielgruppenkommunikation
3- Leistungen bzgl. der Angebotskommunikation
4- Leistungen bzgl. der Contenterstellung
5- Leistungen bzgl. der Unternehmenskommunikation/PR
6- Leistungen bzgl. Vertriebskommunikation (1:1-Kontakt)
7- Leistungen bzgl. des Online-Marketings
8- Leistungen bzgl. des Reportings und der Erfolgskontrolle
Los-2: Mediaagentur (Leistungswert rd. 300.000€)
Die folgenden Leistungen sind zu erbringen:
Der AN soll den AG unterstützen bei der Entwicklung von on- und offline Mediastrategien, deren Umsetzung, Reporting und Erfolgsmessung, einschließlich der dazugehörigen Beratung und Realisierung. Im Einzelnen sind dies:
1- Mediastrategische Leistungen
2- Mediaplanerische Leistungen
3- Mediabeschaffende und –verwaltende Leistungen
4- Leistungen bzgl. des Reportings und der Erfolgskontrolle.
Bieter können für eines (Los-1 ODER Los-2) oder beide Lose (Los-1 UND Los-2) ein Angebot einreichen. Mit dem je Los Bezuschlagten wird ein Rahmenvertrag über eine maximale Laufzeit von sechs (6) Jahren geschlossen. Vertragsbeginn ist der 01.02.2022, Leistungsbeginn 02.2022.
Verfahrensablauf:
Sowohl für Fachlos-1 (Leadagentur) wie auch für Fachlos-2 (Mediaagentur) wird jeweils ein Rahmenvertrag (Rahmenvertrag „Leadagentur“ bzw. Rahmenvertrag „Mediaagentur“) mit jeweils einem (1) AN geschlossen. Die maximale Laufzeit eines jeden der beiden Rahmenverträge beträgt maximal sechs (6) Jahre, es werden insgesamt höchstens zwei (2) AN beauftragt - je ein AN pro Los.
Die Vergabe wird als „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb“ (§14 VgV, Abs. 3) durchgeführt.
Die Vergabe erfolgt in drei (3) Phasen. In der ersten Phase überzeugt sich der AG von der grundsätzlichen Eignung der Marktteilnehmenden (MTN) zur Leistungserbringung je Los. Es gelten solche MTN je Los als geeignet, welche 55% der in den elektronischen Vergabeunterlagen aufgeführten Punkte erreichen. Diese MTN werden nunmehr als Bietende zur Angebotsabgabe aufgefordert (zweite Phase). Im Anschluss bewertet der AG sämtliche eingereichten UND gültigen Angebote gemäß der in den elektronischen Vergabeunterlagen aufgeführten Kriterien je Los. Daraus ergibt sich, vor dem in den elektronischen Vergabeunterlagen benannten Preis-Leistungsverhältnisses, eine Rangfolge aller eingereichten und gültigen Angebote je Los. Die besten mindestens drei (3) bis höchstens vier (4) Angebote (also jene auf Rang-1, Rang-2, Rang-3 und höchstens Rang 4) in jedem Los gelangen in die Verhandlung, alle anderen Angebote werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt. Ist die Verhandlung abgeschlossen, werden alle verbliebenen Bieter erneut zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach der erneuten Angebotsbewertung erhält dann jener Bieter je Los den Zuschlag, dessen Angebot jeweils auf Rang-1 steht.
Der AG behält sich sowohl das Recht vor, Angebote auch ohne Verhandlung anzunehmen als auch das Recht, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Leadagentur
er AN soll den AG bei einer Vielzahl von strategischen und operativen Aufgaben unterstützen, die sich beziehen auf die Unternehmenskommunikation, die Zielgruppenkommunikation, die Markenführung, vertrieblich relevante Kommunikation, das Multikanal- sowie das Content Management. Die Leistungsfelder gemäß Leistungsbeschreibung sind die folgenden:
5.3.2 Leistungen bzgl. der strategische Kommunikation;
5.3.3 Leistungen bzgl. der Zielgruppenkommunikation;
5.3.4 Leistungen bzgl. Online-Kommunikationen
5.3.5 Leistungen bzgl. vertrieblicher Kommunikation;
5.3.6 Leistungen bzgl. der Markenentwicklung;
5.3.7 Leistungen bzgl. der Mediaarbeit;
5.3.8 Leistungen bzgl. der mediabasierten Markenwirksamkeit;
5.3.9 Leistungen bzgl. des Media Contents sowie
5.3.10 Leistungen bzgl. des Reporting und Monitoring.
Mediaagentur
Der AN soll den AG unterstützen bei der Entwicklung von on- und offline Mediastrategien, deren Umsetzung, Reporting und Erfolgsmessung, einschließlich der dazugehörigen Beratung und Realisierung. Dabei sind Paid Touchpoints mit einzubeziehen. Wesentliches Ziel dabei ist eine Stärkung der Marke SBK als Basis für Kundenloyalität und Mitgliederwachstum. Dazu sind die folgenden Leistungsfelder seitens des AN zu erbringen:
5.4.2 Mediastrategische Leistungen;
5.4.3 Mediaplanerische Leistungen;
5.4.4 Mediabeschaffende und –verwaltende Leistungen sowie
5.4.5 Berichtswesen und Erfolgsmessung.
:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leadagentur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mediaagentur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge bzw. Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Erstellung des Teilnahmeantrags und die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem SBK Vergabeportal https://sbk.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
2. Es gilt Deutsches Recht.
3. Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
4. Fragen zum Vergabeverfahren könnten maximal bis zum 22.02.2022, 11:00 Uhr, eingereicht werden. Die Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf der eVergabeplattform zur Verfügung gestellt.
5. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
6. Die mit der Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen dienen nur zur Information im Zusammenhang mit dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Bitte geben Sie nur die in der Veröffentlichung geforderten Erklärungen und Nachweise zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab.
7. Geeignete Bewerber werden nach den oben stehenden Bedingungen ausdrücklich aufgefordert ein Angebot abzugeben. Vorzeitig abgegebene Angebote finden keine Beachtung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertagebzw.bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160Abs. 3 GWB).