Erbringung von Busverkehrsleistungen als Subunternehmer im Linienverkehr gemäß §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Gebiet der Stadt Erlangen mit eigenen Fahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: TEDDTIGC/2021-005846
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.estw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Busverkehrsleistungen als Subunternehmer im Linienverkehr gemäß §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Gebiet der Stadt Erlangen mit eigenen Fahrzeugen
Die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH sucht Subunternehmer, die ab dem 11.12.2022 Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Stadtgebiet der Stadt Erlangen mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Verkehrsleistungen umfassen insgesamt rund 1.625.193 Mio. Nutzwagenkilometer / Jahr und werden aufgeteilt in drei Teillose vergeben.
Los 1 - Erbringung von Busverkehrsleistungen als Subunternehmer im Linienverkehr gemäß §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Gebiet der Stadt Erlangen mit eigenen Fahrzeugen
Erlangen
Los 1 umfasst die Erbringung von Busverkehrsleistungen mit einer Summe von ca. 538.652 Nutzwagen-km / Jahr.
Los 2 - Erbringung von Busverkehrsleistungen als Subunternehmer im Linienverkehr gemäß §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Gebiet der Stadt Erlangen mit eigenen Fahrzeugen
Erlangen
Los 2 umfasst die Erbringung von Busverkehrsleistungen mit einer Summe von ca. 543.038 Nutzwagen-km / Jahr.
Los 3 - Erbringung von Busverkehrsleistungen als Subunternehmer im Linienverkehr gemäß §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Gebiet der Stadt Erlangen mit eigenen Fahrzeugen
Erlangen
Los 3 umfasst die Erbringung von Busverkehrsleistungen mit einer Summe von ca. 543.503 Nutzwagen-km / Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Erbringung von Busverkehrsleistungen als Subunternehmer im Linienverkehr gemäß §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Gebiet der Stadt Erlangen mit eigenen Fahrzeugen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höchstadt a. d. Aisch
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Erbringung von Busverkehrsleistungen als Subunternehmer im Linienverkehr gemäß §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Gebiet der Stadt Erlangen mit eigenen Fahrzeugen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Erbringung von Busverkehrsleistungen als Subunternehmer im Linienverkehr gemäß §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Gebiet der Stadt Erlangen mit eigenen Fahrzeugen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höchstadt a. d. Aisch
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Es wird auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Etwaige Rügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.
Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html