Dienstleistungskonzession Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen Referenznummer der Bekanntmachung: 6-21
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden i.d.OPf.
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zrf-nordoberpfalz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nordoberpfalz (nachfolgend: „ZRF“), vertreten durch den Verbandsvorsitzenden, beabsichtigt, einen Dritten mit der Einrichtung und dem Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen (AÜA für BMA) für den Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle Nordoberpfalz (ILS) durch Erteilung einer Dienstleistungskonzession zu beauftragen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZRF räumt dem Konzessionär das Recht ein, für die Dauer des Konzessionsvertrages in den Räumen des ZRF eine Alarmempfangsanlage (nachfolgend: „AE“) für Brandmeldungen als Teil einer Alarmübertragungsanlage (AÜA) einzubauen, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer aus dem Zuständigkeitsbereich des ZRF (derzeit):• Kreisfreie Stadt Weiden i.d.OPf., • Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab und• Landkreis Tirschenreuth über die von ihm zu betreibende AÜA anzuschließen („aufzuschalten“).Hierbei sind die derzeit vorhandenen 317 Teilnehmeranschlüsse zu übernehmen und pro Jahr ca. 5 Neuanschlüsse aufzuschalten. Der Konzessionsvertrag wird für den Zeitraum vom 26.10.2021 bis 25.04.2027 mit einer einseitigen einmaligen Option des Auftraggebers zur Verlängerung um weitere fünf Jahre, mithin bis zum 25.04.2032 geschlossen.Der Konzessionär ist verpflichtet, die AÜA in einem Zeitraum von sechs Monaten nach Vertragsbeginn auf Grundlage des aktuellen Stands der Technik, insbesondere unter Beachtung der DIN 14675 zu errichten und ab dem 26.04.2022 in Betrieb zu nehmen. Die Alarmübertragungsanlage für Brandmeldeanlagen (AÜA für BMA) ist für einen Zeitraum von zehn Jahren, mithin vom 26.04.2022 bis zum 25.04.2027 bzw. 25.04.2032 dauerhaft in Betrieb zu halten und die Aufschaltung der Brandmeldeanlagen (BMA) der Teilnehmer dauerhaft sicherzustellen. Die AÜA des Konzessionärs umfasst insbesondere folgende Systeme:- Empfangszentrale in der Leitstelle des ZRF- Bedienungseinrichtung der Alarmübertragungsanlage in der ILS- Bidirektionale Schnittstelle zum Einsatzleitsystem auf einen Schnittstellenserver sowie funktionelle Integration in das Einsatzleitsystem des Freistaates Bayern - Netzanschluss im Bereich der Alarmübertragungsanlage in der Integrierten Leitstelle Nordoberpfalz - Netzanschluss für Übertragungswege - Bereitstellung eines Übertragungsnetzes - Anschluss der Alarmübertragungsanlage über eine bidirektionale Schnittstelle auf das zugeordnete Einsatzleitsystem der Integrierten VertretungsleitstelleZu den weiteren Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung in Anlage 1.
- Kriterium: Preis(70)
- Kriterium: Qualität(30)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.