Beschaffung von IT-Equipment samt Dienstleistung für die FOS/BOS in Memmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 00422/12/3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Equipment samt Dienstleistung für die FOS/BOS in Memmingen
Die Stadt Memmingen plant in den Klassenzimmern der Beruflichen Oberschule, Claußweg 10, 87700 Memmingen eine IT-Ausstattungserweiterung mit All-in-One-Screen- Mirroring-Empfängern zur kabellosen Bildübertragung zwischen den Endgeräten und der Präsentationseinheit (Beamer) mit Zuwendungen aus dem "Digital Pakt Schule". Die Besonderheit ist, dass durch die anzubietende Hardware folgende Standards (Miracast, AirPlay, Google Cast) durch eine Hardwareinstanz übertragen werden können. Die geforderten Hardwarekriterien orientieren sich an den im Votum 2021 vorgegebenen Standards und dem medienpädagogischen Konzept der Schule.
Gegenstand ist ein Kaufvertrag mit Erstinstallationsdienstleistungen nach den ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von IT- Hardware (EVB-IT Kaufvertrag), bzw. für IT Dienstleistungen (EVB-IT Dienstvertrag).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die auszuschreibende Gesamtleistung umfasst insbesondere die Lieferung, Montage, Installation und Konfiguration der Hardware (bestehend aus 35 All-in-One-Screen- Mirroring-Empfänger und 35 Managed Gigabit Ethernet PoE Switch) sowie der für den Betrieb notwendige Software. Für die Beschaffung der Hard- und Software sind die Mindestanforderungen im Leistungsverzeichnis definiert worden. Gleichwohl können auch Geräte mit darüber hinaus gehenden Leistungsmerkmalen angeboten werden, sofern die Geräte insgesamt gleichwertig / vergleichbar bleiben. Da das Schulverwaltungsamt eine vollständige Homogenität im Bereich der Hard- und Software anstrebt, müssen alle Markengeräte in seiner Geräteklasse mit identischer Hardware ausgestattet sein.
Projektbegleitend ist eine ausreichende Einweisung des Systemverwalters in den Räumlichkeiten der Beruflichen Oberschule Memmingen zu leisten.
Der Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Anschließen aller Arbeitsgerätschaften erfolgt über mehrere Etagen, welche nach Schulanforderung bekannt gegeben werden.
Der Auftragnehmer liefert die zu beschaffenden Komponenten frei Haus an den vom Auftraggeber benannten Standort (frei Verwendungsstelle) und verpflichtet sich, anfallende Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten zu entsorgen.
Die Lieferung und Installation soll in Abhängigkeit der Zuschlagserteilung (voraussichtlich Ende April 2022) zum frühest möglichsten Zeitpunkt stattfinden. Eine verwendungsfertige Bereitstellung des Gewerkes hat aller spätestens bis zum 01.09.2022 zu erfolgen. Der Vertragsbeginn wurde pauschal auf den 01.06.2022 festgelegt. Tatsächlich beginnt der Vertrag mit Zuschlagserteilung.
Bei der Terminplanung zur Ausführung der Arbeiten hat eine Abstimmung mit dem Systembetreuer der Beruflichen Oberschule Memmingen zu erfolgen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind geeignete Katalogmaterialien nachzureichen und vor der Vergabe kostenlose Mustergeräte am Schulstandort Memmingen binnen 7 Werktage nach Aufforderung aufzustellen (verifizierende Teststellung)
Fragen zu den Vergabeunterlagen sollen möglichst 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe an die Zentrale Vergabestelle gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ),
ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
• Nichtvorliegen der in § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände,
• Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
• Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240.
Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Angabe des Jahresumsatzes
Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personen- und Sachschäden. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb einer angemessenen Frist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240.
Nachweis von mindestens 3 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in Bildungseinrichtungen wie z. B. Schulen, Akademien o.ä. der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen mit einem entsprechendem Geräteumfang durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.