Leistungszyklierer + Temperaturkammer Zyklierer - PR15686 - 2100 - W Referenznummer der Bekanntmachung: PR15686 - 2100 - W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungszyklierer + Temperaturkammer Zyklierer - PR15686 - 2100 - W
Leistungszyklierer + Temperaturkammer Zyklierer
Leistungszyklierer für Batteriezellen und Batteriemodule
Fraunhofer LBF
Bartningstraße 47
64289 Darmstadt
Deutschland
Los 1: Leistungszyklierer für Batteriezellen und Batteriemodule
Der Leistungszyklierer ist für die hochdynamische elektrische Zyklisierung von Batte-riezellen und -modulen zur Durchführung von Charakterisierungstests, Leistungstests und Alterungstests vorgesehen. Der Leistungszyklierer soll zum Zyklisieren von Bat-teriezellen/-modulen bis zum Spannungsbereich von 60 V verwendet werden. Das Gerät soll die Zyklisierung von Einzelzellen oder Modulen bestehend aus mehreren Zellen ermöglichen. Dabei soll das Gerät die Spannung, den Strom und die Leistung der Zelle oder des Moduls erfassen sowie die einzelnen Zellspannungen überwachen und aufzeichnen können. Der geforderte Leistungszyklierer soll zusammen mit einer Temperaturkammer betrieben werden, um die Batteriezellen zusätzlich thermischen Beanspruchungen auszusetzen. Dazu muss mit dem Bediencomputer des Zyklierers die Temperaturkammer gesteuert werden können.
Optionen:
5-1 (opt) Möglichkeit zum Abschluss eines jährlichen Wartungsvertrags
5-2 (opt) Telefon- oder Mail-Support
Los 1:
Optionen:
5-1 (opt) Möglichkeit zum Abschluss eines jährlichen Wartungsvertrags
5-2 (opt) Telefon- oder Mail-Support
Es handelt sich um die Finanzierung aus EFRE Mitteln
Temperaturkammer für die Umweltsimulation von Batteriezellen und Batteriemodulen
Los 2: Temperaturkammer für die Umweltsimulation von Batteriezellen und Batte-riemodulen
Die Temperaturkammer soll für Zyklisierversuche (hochdynamische Lade- und Entla-deversuche) von Li-Ionen-Zellen und -modulen bei unterschiedlichen Temperaturen im Rahmen von Bewertungs- und Leistungstests sowie Alterungstests genutzt wer-den. Gleichzeitig dient die Temperaturkammer auch als Sicherheitsraum. Daher muss die Kammer einen Mindestschutz der Gefahrenstufe 5 für das Testen von Li-Ionen-Systemen bieten. Die Temperaturkammer soll in Kombination mit einem Leis-tungszyklierer betrieben werden. Daher muss die Temperaturkammer eine externe Steuerung zulassen und eine entsprechende Daten-Schnittstelle aufweisen.
Optionen:
4-1 (opt) Möglichkeit zum Abschluss eines jährlichen Wartungsvertrags
4-2 (opt) Telefon oder Mail-Support
Die Preise der Optionen können im Excel-File "Technische Details" eingetragen werden.
Los 2:
4-1 (opt) Möglichkeit zum Abschluss eines jährlichen Wartungsvertrags
4-2 (opt) Telefon oder Mail-Support
Es handelt sich um die Finanzierung aus EFRE Mitteln
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f542c8824-edca2b356802cd4
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f542c8824-edca2b356802cd4
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f542c8824-edca2b356802cd4
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de