Lösung für die elektronische Spracherkennung und Sprachsteuerung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/cham
Abschnitt II: Gegenstand
Lösung für die elektronische Spracherkennung und Sprachsteuerung
Beschaffung einer elektronischen Spracherkennung
Cham
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Implementierung der elektronischen Spracherkennung in das in den Sana Kliniken des Landkreises Cham GmbH implementierte Krankenhausinformationssystem (KIS) ORBIS der Firma Dedalus. Mit der Umsetzung werden unter anderem folgende Ziele verfolgt:
- Abbildung der Anforderungen an eine elektronische Spracherkennung unter Berücksichtigung der Anforderungen des KHZG FTB3
- Abbildung der Anforderungen an eine umfangreiche und rechtssichere digitale ärztliche Dokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Sana Kliniken des Landkreises Cham GmbH plant die Beschaffung einer ins KIS integrierten elektronischen Spracherkennungslösung. Im KIS werden Daten zur Dokumentationen von Behandlungen und Untersuchungen je Fall erfasst. Durch den Einsatz der Spracherkennung soll eine ergonomische Möglichkeit geboten werden, diese Dokumentation schneller zu erledigen und Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. Der Geschwindigkeitsvorteil wird erreicht, indem das gesprochene Wort direkt am Cursor in das betreffende Feld übertragen wird. Ferner wird durch die Navigation mittels Sprachbefehlen innerhalb des KIS die Anforderung des KHZG FTB 3 erfüllt.
Das im Klinikum implementierte KIS ist gegen die Anbindung und Nutzung einer herstellerfremden Spracherkennung seitens des KIS-Anbieters geschützt, so dass nur das zu beschaffende System die geforderten Funktionalitäten vollumfänglich unterstützt.
Neben der Anbindungsproblematik von 3rd-Party-Spracherkennungslösungen, sieht der Auftraggeber im Einsatz von herstellerfremden Produkten zudem folgende Risiken:
- Eine Spracherkennung am Cursor ist nicht möglich. Ein sich ggf. öffnendes Diktierfenster zur manuellen Übernahme des spracherkannten Textes ist nicht ergonomisch.
- Die nicht nutzbare Navigation mittels Sprachbefehlen wiederspricht dem FTB 3-Musskriterium „Förderfähige Vorhaben zur automatisierten und spracherkennungsbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen müssen:
[…] es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, mittels digitaler Bedienungsmöglichkeiten (Gestenerkennung, Sprachsteuerung, Touchbedienung etc.) durch die jeweiligen Dokumentationsvorlagen zu navigieren.[…].
s.a. https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Krankenhauszukunftsfonds/20210503Foerderrichtlinie_V03.pdf, Seite 22, Abrufdatum 2.03.2022
Es wurde geprüft, dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen