RV zur Anzeigenabwicklung von Streifenbandanzeigen Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV zur Anzeigenabwicklung von Streifenbandanzeigen
Der BR hat einen regelmäßigen Bedarf an Schaltungen von Streifenbandanzeigen in den vier großen Münchner Tageszeitungen.
Die komplette professionelle und effiziente Anzeigenabwicklung (inkl. Korrekturvorschläge) soll über einen Dienstl
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Steuerung der Anzeigenschaltung nebst Zulieferung von Dateien für die Streifenbandanzeigen an die drei Verlage der vier großen Münchner Zeitungen.
Erforderlich ist die Steuerung der Anzeigenschaltung nebst Zulieferung von Dateien für die Streifenbandanzeigen an die Verlage von SZ, Abendzeitung, Münchner Merkur/tz.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren (Grundlaufzeit) und verlängert sich automatisch um 2 x 1 Jahr, wenn der Auftraggeber nicht 3 Monate vor Ablauf kündigt.
Das Auftragsvolumen beträgt insgesamt geschätzt 1000 Anzeigen während der 2-jähri-gen Grundlaufzeit. Diese Menge, dient nur zur der Ermittlung des wirtschaftlichsten An-gebots. Es besteht keine Verpflichtung zur Abnahme dieser Menge. Eine Mindest- und eine Höchstabnahmemenge ist in den kaufmännischen Vertragsbedingungen angeben.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren (Grundlaufzeit) und verlängert sich automatisch um 2 x 1 Jahr, wenn der Auftraggeber nicht 3 Monate vor Ablauf kündigt.
Sie können einen Stundensatz für mögliche zusätzliche Beratungsleistungen im Preisblatt unter Punkt 3.1 angeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Referenzen
Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Referenzen sind in einer selbst-erstellten Anlage dem Angebot beizufügen.
Mindestbedingungen: Verlangt werden mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Jede Referenz muss die Anzeigenabwicklung von Streifenbandanzeigen zum Gegenstand haben. Es muss sich um eine Rahmenvereinbarung oder längere, stetige Geschäftsbeziehung von mindestens einem Jahr handeln. Die Anzeigenschaltung muss dabei mindestens an 3 Verlage erfolgt haben. Das Anzeigenvolumen muss mindestens zu 75 % dem des hiermit ausgeschriebenen Mindestvolumens entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bayerischer Rundfunk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterpräsentation und Beantwortung der Spontan Fragen: 26.04. - 27.04.2022
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYM4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.