Fahrerbedienelemente für Trambahnen (Android PanelPC mit Touch-Bedienung) Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SWE-210909-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrerbedienelemente für Trambahnen (Android PanelPC mit Touch-Bedienung)
Fahrerbedienelemente für Trambahnen (Android PanelPC mit Touch-Bedienung)
Lieferung von leistungsfähigen Android Fahrerbedienelementen (PanelPCs) mit Touch-Funktionalität inkl. Verkabelung und Blenden als Teil des Bordsystems für die Trambahnflotte der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH.
Das Fahrerbedienelement soll einen vollwertigen Rechner mit Touch-Bedienung darstellen, der im Bahnumfeld eingesetzt werden kann (Zertifiziert nach EN50155). Mit diesem Gerät sollen dem Fahrer unter anderem die folgende Funktionen angeboten werden: VoIP Kommunikation, Routennavigation und Text2Speech Fahrgastinformation. Die zu beitreibende Anwendungen werden vom AG gestellt.
Bestehende und im Fahrzeug verbaute Geräte werden durch die Fahrerbedienelemente dieser Ausschreibung ersetzt und werden an der gleichen Stelle im Fahrzeug platziert. Der Einbau ist nicht Bestandteil dieses Beschaffungsvorhabens.
Der Auftrag umfasst eine Menge von 148 Einheiten in 2 verschiedenen Größen:
113 Geräte, welche die folgenden Maße (BxHxT) nicht überschreiten dürfen: 270x100x160mm (Ausschnitt)
35 Geräte, welche die folgenden Maße (BxHxT) einhalten müssen bzw. unterschreiten können: Gerät: 228x152x100mm, Ausschnitt (BxH): 219x147mm (mit der Annahme, dass das Gerät von der Vorderseite in den Ausschnitt gesetzt wird. Daher sind die Gerätemaße größer als der Ausschnitt. Das Gerät darf allerdings nicht mehr als 10mm auf dem Ausschnitt aufliegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrerbedienelemente für Trambahnen (Android PanelPC mit Touch-Bedienung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).