Pflanzenlieferung von Großsträuchern und Großgehölzen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-heimstetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflanzenlieferung von Großsträuchern und Großgehölzen
Pflanzenlieferung von Großsträuchern und Großgehölzen
Heimstettner Straße 85551 Kirchheim bei München (Flurnummer 132-135)
99 Großsträucher und Großgehölze
260 Stk Solitärbäume
Die Pflanzenlieferung hat in mehreren Etappen zu erfolgen.
Zu kalkulieren sind 4 Etappen innerhalb von 1,5 Jahren.
Es erfolgt seitens der Bauleitung / Pflanzfirma mindestens 2 Wochen vor Lieferungen ein Abruf der zu liefernden Pflanzen.
Es ist geplant, einige Pflanzen im Sommer 2023 anliefern zu lassen und diese dann zu setzen.
Für die Sommerlieferung muss die Baumschule ein sogenanntes Springring Verfahren anwenden, dass auch in den Positionen ausgeschrieben ist.
Die Bäume müssen vorher bei dem Lieferanten (Baumschule)durch Ausbinden gesichert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflanzenlieferung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ketzin OT Tremmen
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 14669
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de