ArbIS Hotline und QM 2022-25 Referenznummer der Bekanntmachung: LBD22-72-F-063
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
ArbIS Hotline und QM 2022-25
ArbIS - Schulung, Prozesse und HL / Beratungs- und Dienstleistungen
Hotline, Schulung, Prozesse und Beratungs- und Dienstleistungen
Die Auftraggeberin behält sich die Option der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils weitere zwölf Monate vor.
Stufenweise Beauftragung:
die Auftraggeberin behält sich die Option der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils weitere zwölf Monate vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[(Bitte diesen Hinweis immer löschen.) Bei Nutzung des Bewerberbogens III.6 (diese Zeile, Hinweise und Links zur Eigenerklärung III.106 s.u. dann löschen!) sh. Anleitung zur Auftragsbekanntmachung III.104]
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/222973
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
[(Bitte diesen Hinweis immer löschen.) Bei Nutzung der Eigenerklärung III.106 (diese Zeile, die Hinweise und Link zum Bewerberbogen III.6 s.o. löschen) sh. Anleitung zur Auftragsbekanntmachung III.104]
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106) aufgelistet:
Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=222973
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/222973
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
- der erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/222973
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50