Projektsteuerungsleistungen zur Generalsanierung der Pater-Lunkenbein-Schule in Ebensfeld mit Schaffung eines Horts
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebensfeld
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Postleitzahl: 96250
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ebensfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen zur Generalsanierung der Pater-Lunkenbein-Schule in Ebensfeld mit Schaffung eines Horts
Generalsanierung der Pater-Lunkenbein-Schule in Ebensfeld mit Schaffung eines Horts
Markt Ebensfeld
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die den Ausschreibungsunterlagen rein informatorisch beigelegt (Anlage 1) wurde, wurden die voraussichtlich notwendigen baulichen Maßnahmen überschlägig ermittelt. Die folgende Auflistung entfaltet jedoch für den späteren Auftragnehmer keine Bindung und dient lediglich dazu, die Teilnehmer/Bieter umfassend über den derzeitigen Kenntnisstand der Vergabestelle zu informieren.
Aufgabe des späteren Auftragnehmers ist es, die Sanierung des Bestands wurde im Verwaltungstrakt bereits begonnen. Schwerpunkte einer Generalsanierung sind unter anderem:
— Baulicher Brandschutz,
— energetische Sanierung der Gebäudehülle (Fassaden, Perimeter, Dach),
— Barrierefreiheit,
— Umbau und Anpassung des Gebäudes an ein neues Raum- und Funktionsprogramm unter pädagogischen Gesichtspunkten,
— Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung mit Modernisierung der technischen Infrastruktur,
— Anpassung der Freianlagen,
— Ergänzung der Ausstattung.
Augenscheinlich ist das U-förmige Schulgebäude in einem guten innenräumlichen Zustand.
Hochwertige und pflegeleichte Materialkomponenten wie Sichtmauerwerk und Steinfußböden in Fluren unterstreichen die i. d. R. gut zu konservierenden Eigenschaften des Massivbaus. Raumstruktur und Grundrissorganisation entsprechen dem Muster der Flurschule, bieten aber trotzdem Potentiale für Umbauten mit Zielrichtung Flexibilisierung des Unterrichts.
Aufgabenstellung für die Teilnehmer/Bieter im Fall der Beauftragung ist, eine zukunftsfähige Schule mit Hort zu gestalten, die aktuellen Anforderungen an den modernen Schulbau gerecht wird und in pädagogischer und architektonischer Hinsicht einem stimmigen Gesamtkonzept unterliegt.
Gegenstand des Auftrags sind Projektsteuerungsleistungen in Anlahenung an das durch die AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeitete Leistungsbild (Heft Nr. 9, 5. Auflage). Zu Erbringen sind die Grundeistungen aus den Handlungsbereichen A bis E in allen Projektstufen.
Bei einer Verlängerung der Bauzeit, kann auch die Projektsteurung verlängert werden.
1. Anzahl der Mitarbeiter
- ab 2 MA: 2 P
- ab 6 MA: 4 P
- ab 8 MA: 6 P
- ab 10 MA: 8 P
- ab 12 MA: 10 P
2. Darstellung der Bürostruktur anhand eines Organigramms (5 P***)
Dabei ist auszuweisen und darzustellen, wie das Büro und die Arbeitsabläufe strukturiert sind. Insbesondere ist darzustellen, welche Abteilun-gen und Leistungsbereiche vorliegen und wie die Geschäftsführung eingebunden ist. Bei grö-ßeren Büros bzw. Unternehmen ist darzulegen, welche Niederlassung für die Auftragsabwick-lung vorgesehen ist und welche Mitarbeiter und Leistungsbereiche dort angesiedelt sind.
Angaben zur Funktion, sowie einschlägiger Berufserfahrung der Mitarbeiter bezogen auf die Projektphasen Planung, Ausschreibung und Bauleitung.
Angaben zur Funktion, einschl. Berufserfah-rung und Ausbildungsstand der Mitarbeiter, bezogen auf die einzelnen Handlungsbereiche bzw. Projektstufen (5 P***)
3. Referenzen
Anzahl der Projekte
- 1: 1 P
- 2: 2 P
- 3: 4 P
- 4: 6 P
Nachweis der Kosteneinhaltung durch Angabe zur Kostenentwicklung (max. 2 P*, d. h. 0,5 Punkte je Referenz)
Nachweis der Termineinhaltung durch Angabe zur Terminentwicklung (max. 2 P*, d. h. 0,5 Punkte je Referenz)
4. Präsentation von bis zu 2 Referenzen
Punkte je Referenz:
Referenz mit Darstellung der Komplexität und der Vergleichbarkeit des Bauvorhabens:2 P
Zusatzpunkt, sofern die Referenz für einen öffentli-chen Auftraggeber erbracht wurde:1 P
Zusatzpunkt, sofern die Referenz den Neu-bau/Umbau/Ersatzbau oder die Sanierung eines Schulgebäudes zum Gegenstand hatte:1 P
zugehörige Eigenerklärung zur Einhaltung der
Kosten- und Termintreue (je 0,5 Pkte):1 P
5. Erläuterung der Bewertung:
* Wertung zu Informationsgehalt; Angaben sind:
nicht vorhanden: 0 P / nicht aussagekräftig oder widersprüchlich: 0,5 P / teils lückenhaft: 1,0 P / vollständig und plausibel: 1,5 P / überdurchschnittlich: 2,0 P
*** Wertung zu Informationsgehalt; Angaben sind:
nicht vorhanden: 0 P / nicht aussagekräftig oder widersprüchlich: 1,0 P / teils lückenhaft: 3,0 P / vollständig und plausibel: 4,0 P / überdurchschnittlich: 5,0 P
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Studien- und Ausbildungsnachweise, sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber, oder die Führungskräfte des Unternehmens gem. § 46, Abs. 3, Ziffer 6 VgV.
Nachweis der Eintragung in eine/s der gegenständlichen Berufswerke bzw. Berufskammern (Architektenkammer, Ingenieurekammer o.ä.) oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufszulassung.
Nachweis der Eintragung in ein Berufs-und/oder Handelsregister oder ein anderweitiger Nachweis der erlaubten Berufszulassung
1.
Die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtver-sicherung über mindestens 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio. € sonstige Schäden abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist, liegt als Anlage bei
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Eigenerklärung für jedes Mitglied abgegeben werden.
2.
Für den Fall, dass der Bewerber Bilanzen oder Bilanzauszüge aufgrund gesetzlicher Vorschriften veröffentlichen/offen legen muss (zur Offenlegung zählt auch die Verpflichtung zum Einreichen der Bilanz zum Handelsregister): Nachweise für die letzten 3 Geschäftsjahre
3.
Der Bewerber muss in den letzten drei Geschäftsjahren, für die ein Jahresabschluss vorliegt bzw. vorliegen muss, einen durchschnittlichen Jahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 VgV) von min-destens 75.000,00 € erwirtschaftet haben.
1.
Das jährliche Mittel der Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte betrug in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 46, Abs. 3, Ziffer 8 VgV) mind. 3 MA
2.
Darstellung der Bürostruktur anhand eines Organigramms
3.
Mind. 1 Referenz. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen mindestens 2 Projektstufen vom Bewerber im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen (Teilnahmeanträge) erbracht wurden.
Mindestens eine der eingereichten Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein (Ausschlusskriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Be-weismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen.
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalen-dertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
-der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftrag-geberin gerügt werden und/oder
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des Ve-tragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bie-terinformation erteilt werden.
Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 160 GWB
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Kon-zession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit (vgl. oben)
§ 161 GWB
(1)Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Gel-tungsbereich dieses Gesetzes zu benennen
(2)Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonsti-gen Beteiligten benennen