Modernisierungs- und Nachverdichtungsmaßnahme im Stadtteil Ziegelwies in Füssen - Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Füssen
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-fuessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierungs- und Nachverdichtungsmaßnahme im Stadtteil Ziegelwies in Füssen - Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend HOAI
Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle 87629 Füssen, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Füssen ist Eigentümerin einer vor rund 100 Jahren errichteten Siedlung im Stadtteil Ziegelwies, die aufgrund des hohen Bedarfs an
bezahlbarem Wohnraum in ihrem Bestand
an zeitgemäße Wohnbedürfnisse angepasst und nachverdichtet werden soll. Die bestehenden sechs Baukörper mit einer
Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von etwa 3.300 m² sollen saniert und durch eine neue Wohnbebauung für 1-, 2- und 3-Personenhaushalte mit
einer Gesamt-Bruttogrundfläche BGF von rund 2.700 m² ergänzt werden. Die Stellplätze für Bestand und Neubau sollen in einer
Quartierstiefgarage untergebracht werden. Sanierung und Neubau der Wohnungen werden im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm
KommWFP des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Die bestehende Bebauung im Planungsgebiet entstand in den Jahren 1923 bis 1927, seitdem wurden nur geringe Eingriffe in die Gestalt und
Substanz der Gebäude vorgenommen. Die Bebauung ist zweigeschossig zzgl. ausgebautem Dachgeschoss, überwiegend unterkellert und in
Mauerwerksbauweise mit Holzbalkendecken errichtet. Die Wärmeversorgung erfolgt über dezentrale Ölöfen. Die Gebäudedämmung,
insbesondere des Daches, sowie die Technische Ausrüstung sind sanierungsbedürftig. Eine Nachbesserung der Brandschutzanforderungen ist
notwendig.
Durch die Lage der Siedlung nahe des Lechs wird ab einem Hochwasserereignis HQ 100 das gesamte Areal in Mitleidenschaft gezogen. Dies ist
bei Planungen zwingend zu berücksichtigen, insbesondere für Keller oder Tiefgaragen. Ebenso sind mögliche Starkregenereignisse zu bedenken.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine geförderte Maßnahme im Rahmen des Modellvorhabens „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ des
Experimentellen Wohnungsbaus im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Kooperation mit dem Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Aufgabe ist es, Wohngebäude zu entwickeln, die praktische und aus
wohnungswirtschaftlicher Perspektive tragbare Lösungen für den Umgang mit den sich ändernden klimatischen Bedingungen (wie z.B. Hitze,
vermehrte Starkregenereignisse) aufzeigen. Durch Maßnahmen in den drei Bereichen „Gebäude, Freiräume und Wasser“ soll ein ganzheitlicher
Entwurf für ein klimaangepasstes Quartier entstehen.
Für die Wohnbebauung soll ein ganzheitliches, zukunftsfähiges Energiekonzept mit passiven und aktiven Maßnahmen entwickelt werden, das ein
möglichst mit erneuerbaren Energien versorgtes, energieautarkes Quartier zum Ziel hat. Da aufgrund der topographischen Situation (Verschattung
durch angrenzende Bergkette) Photovoltaikanlagen wirtschaftlich schwer oder nicht zu realisieren sind, käme evtl. ein BHKW, das mit
erneuerbaren Energien betrieben wird, in Betracht.
Zur Optimierung der Planung hat die Stadt Füssen einen Realisierungswettbewerb durchgeführt. Derzeit wird in einem Verhandlungsverfahren
nach VgV der zu beauftragende Preisträger aus dem Wettbewerb ermittelt. Als Information liegt der Wettbewerbsbeitrag des 1. Preisträgers der
Bekanntmachung bei.
Die bauliche Umsetzung soll in zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten erfolgen, so dass während der gesamten Bauphase eine teilweise
Wohnnutzung ermöglicht wird.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend HOAI
Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für die Sanierung und Erweiterung der Wohnanlage sowie Besondere Leistungen gemäß Nr.
2.3.2 des Vertragsentwurfs.
Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall werden als erste Stufe die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Über eine
jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen
Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die
Anlagengruppen wie folgt eingestuft:
- Anlagengruppe 4, 5, 6 – Honorarzone II.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
- KGR 440 ca. [Betrag gelöscht] EUR,
- KGR 450 ca. [Betrag gelöscht] EUR,
- KGR 460 ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Davon entfallen 39 % auf Umbau bzw. Sanierung und 61 % auf den Neubau.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Frühjahr 2022. Mit der Durchführung der abschnittsweise umzusetzenden
Baumaßnahme soll Mitte 2024 begonnen werden, die Bauzeit wird mit 5 bis 7 Jahren angenommen (für den Personaleinsatzplan ist von 7 Jahren
auszugehen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierungs- und Nachverdichtungsmaßnahme im Stadtteil Ziegelwies in Füssen - Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.