Straßen am Bildungscampus Messestadt Riem – Straßenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 233.13.058.01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßen am Bildungscampus Messestadt Riem – Straßenbeleuchtung
Die Erstellung der Straßenbeleuchtung erfolgt im Zuge der Errichtung der Straßen im Umkreis des Bildungscampus Riem:
- Straße „Am Mitterfeld“ von der Autobahnbrücke bis zum Friedhof
- Josef-Wild-Straße von der Kreuzung Josef-Wassermann-Straße bis Am Mittelfeld
- Josef –Wassermannstraße
Leistungsumfang:
ca. 200 m³ Kabelgraben
ca. 45 Stück Beleuchtungsmaste aufstellen,
ca. 95 m² Kunststeinplatten ausbauen*
ca. 73 m² Bituminösen Belag aus- und einbauen**
ca. 3.200 m Kabel legen
Messestadt Riem, 81829 München
siehe II.1.4)
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung: 5 % der Bruttoauftragssumme, für Mängelansprüche 3 % der Bruttoabrechnungssumme, Ziffer 7 der BVB.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=239954
Erklärungen/Angaben des Bieters
- über das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A sowie über eventuelle Maßnahmen zur Selbstreinigung bei einem Ausschlussgrund nach § 6e EU Abs. 1-4 VOB/A, durch die für sein Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
- dass er (bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter) in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt wurde
- dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit diese der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat
- zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
- zur Eintragung im Handelsregister, in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen, bei der Industrie- und Handelskammer oder Angabe, ob er nicht zur Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist, die erlaubte Berufsausübung aber auf andere Weise nachweisen kann.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
- sofern zutreffend: Bestätigung über die erfolgreiche Selbstreinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Beitragspflicht besteht)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR fordert der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz an.
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Erklärungen/Angaben des Bieters
- über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt sowie im Tätigkeitsbereich des Auftrags, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), pro Jahr in EUR brutto
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt, eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet bzw. ob ein eventuell vorliegender Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem (in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum) zugelassenen Versicherungsunternehmen in geforderter Höhe.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen
- Insolvenzplan, sofern ein solcher vorliegt und rechtskräftig bestätigt wurde
- Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder schriftliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens über die Erhöhung der Versicherungssummen im Auftragsfall.
Als Mindeststandard ist gefordert:
- Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung in EUR: 3.000.000 für Personenschäden (250.000 für die einzelne geschädigte Person), 3.000.000 für Sachschäden sowie 50.000 für Bearbeitungs- bzw. Vermögensschäden
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Erklärungen/Angaben des Bieters
- dass er in den letzten 5 Jahren (bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist) vergleichbare Leistungen ausgeführt hat
- dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
- zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs-/Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- dass ihm die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (ggf. inkl. verwendeter Hard- und Software) zur Verfügung steht
- zur wirtschaftlich-finanziellen und/oder technisch-beruflichen Eignungsleihe bzw. dem Einsatz von Unterauftragnehmern.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
- Referenznachweise über erbrachte Leistungen innerhalb des genannten Zeitraums mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. ausgeführter Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung (in Anlehnung an Formblatt 444 Referenzbescheinigung (https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/ z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.docx)
- Nachweis der Anzahl von Beschäftigten und Führungskräften der letzten 3 Geschäftsjahre
- Auflistung der vorhandenen Ausstattung
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" oder gleichwertiger Nachweis.
Als Mindeststandard ist gefordert:
- Anzahl Referenzen wie zuvor beschrieben: 3
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Abschnitt IV: Verfahren
siehe I.1)
keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Unterlagen sind barrierefrei zugänglich, Ziffer I.1). Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen.
b) Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich über das Vergabeportal www.staatsanzeiger-eservices.de zugelassen, Ziffer I.3). Auf anderem Weg eingehende oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Der Auftraggeber empfiehlt allen Teilnehmern die Registrierung auf dem Vergabeportal, da nur so der Erhalt zusätzlicher Informationen während des Verfahrens (Aktualisierung von Unterlagen oder Terminen, Antworten auf Fragen der Teilnehmer) gewährleistet ist. Für Einmal- oder Gelegenheitsnutzer bietet der Betreiber einen kostenlosen sog. „Kiosk-Service“ an. Es wird empfohlen, sich mit dem Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist vertraut zu machen. Bei technischen Schwierigkeiten bietet der Betreiber einen Support an.
d) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Teilnehmers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich noch vor Angebotsabgabe ausschließlich in Textform über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Dies hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann, somit bis spätestens 28.03.2022. Ansonsten ist er nicht zur Beantwortung verpflichtet. Die Beantwortung erfolgt über das Vergabeportal anonymisiert zeitgleich an alle registrierten Teilnehmer (sofern für alle relevant), letztmalig am 29.03.2022. Eine Angebotsabgabe vor diesem Datum wird daher nicht empfohlen. Jeder Teilnehmer ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist selbst dafür verantwortlich, sich zusätzlich bereitgestellte Informationen des Auftraggebers vom Vergabeportal zu laden. Angebote, die nicht auf dem zum Zeitpunkt der Abgabefrist gültigen Stand der Vergabeunterlagen basieren, werden, sofern sie nicht vergleichbar sind, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
e) Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist zulässig, wobei der Koordinierungsaufwand zu keiner Zeit (Vergabeverfahren bzw. Auftrag) beim Auftraggeber liegen darf. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234),
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder namentlich und mit USt.-ID-Nr. aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Erklärung von allen Mitgliedern zu unterzeichnen bzw. fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sind die von ihm übernommenen Teilleistungen des Auftrags zu benennen. Die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung des Mitglieds sind in Bezug auf die übernommene Teilleistung einzureichen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung der Mitglieder einer Bietergemeinschaft grundsätzlich nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
f) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)
Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Nach-/Subunternehmer, Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot (Formblatt 235) benennen.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat für jedes andere Unternehmen die gemäß Formblatt 124 geforderten Eigenerklärungen einzureichen, den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben, entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (Formblatt 236) sowie die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung in Bezug auf die Teilleistung/Kapazitäten einzureichen.
Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe nach § 47 Abs. 3 VgV), müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen (§ 47 Abs. 2 S. 3, 4 VgV).
g) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bieter die jeweils gleichwertige Bescheinigung ihres jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten beim Auftraggeber Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Legt der Bieter diese nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
h) Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
i) Werden geforderte Erklärungen/Nachweise nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
j) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
k) Ausschließlich der im EU-Amtsblatt TED veröffentlichte Inhalt der Bekanntmachung ist verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften,
-durch die sich ein am Auftrag interessierter Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
-die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
-die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de