345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3140-01 Holzbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 345-3140-01 Holzbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3140-01 Holzbauarbeiten
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
13 m³ Brettschichtholzstütze Fassade
13 m³ Brettschichtholzstütze Innen
41 m³ Brettschichtholzträger Sparren, GL24c, b/h=20/46,OG, Pos.SP1
13 m³ Vollholzträger Sparren, C24, b/h=12/12, Vordach, Pos.SP2
38 m³ Vollholzträger C24, b/h=12/16, Sparrenpfette, Traufe Pos.SP5
650 m² Deckenplatte CLT100 L3s, über EG, h= 10cm, Pos.DE2
150 m² Deckenplatte CLT120 L3s, über EG, h= 12cm, Pos.D2
785 m² Deckenplatte CLT100 L3s, Dachplatte, h= 10cm
650 m² Balken Rippendecke GL32h, b/h=20/50, ohne mech. Verbund, Pos.RB1
720 m² Dachplatte BSP 100mm
92 m² Fassadenbekleidung innen, OSB Platte mit verklebten Stößen, 15mm
75 m² Dämmschicht Mineralwolledämmung 20cm
176 m² Dämmschicht Holzfaserdämmung 14cm
241 m² Holzschalung horizontal mit Lattung und Konterlattung
235 m² Giebelwand BSP CLT200 L5s
510 m² Rhombusschalung 26*92mm
800 m²Abdichtung diffusionsoffen
1.200 m² Zellulose Einblasdämmung 160mm, Zwischensparren
1.200 m² Holz-Weichfaserdämmung auf Sparren
1.450 m² Konterlatten
1.450 m² Schalung für Blechdächer
50 m² Konstruktion Oberlichttonne
66 m² Terassendielen
1.340 m² Holzlasur Vorvergrauung außen
520 m² Lasur innen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
- Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
- Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre),
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
- Handwerksrolle,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
- Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
- Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
- Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
- Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre),
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
- Handwerksrolle,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
- Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
- Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
- Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
- Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre),
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
- Handwerksrolle,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
- Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
- Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.