Rahmenvereinbarung Personalfahrradleasing-Leasing Referenznummer der Bekanntmachung: 110 22 001 01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Personalfahrradleasing-Leasing
Die Stadt Augsburg schreibt für ihre Mitarbeitenden ein Personalfahrrad-Leasing mit Vollkasko- und Leasingratenversicherung sowie Störfallmanagement aus. Die Rahmenvereinbarung umfasst
- die Implementierung und Steuerung einer Online-Plattform für Bestellungen bis zur Beendigung des jeweiligen Einzel-Leasingvertrags,
- das Angebot von Fahrrädern verschiedener Hersteller zur Wahl der Mitarbeitenden der Stadt,
- die Lieferung und Gebrauchsüberlassung der Leasing-Fahrräder als Neufahrräder im Wege des Personalfahrrad-Leasing,
- eine Vollkasko- und Ratenschutzversicherung,
- die vom Hersteller vorgeschriebenen Serviceleistungen (Inspektionen und Warten) und Reparaturen im Rahmen der Vollkaskoversicherung sowie
- ein Störfallmanagement.
Die Stadt Augsburg schreibt für ihre Mitarbeitenden ein Personalfahrrad-Leasing mit Vollkasko- und Leasingratenversicherung sowie Störfallmanagement aus. Die Rahmenvereinbarung umfasst
- die Implementierung und Steuerung einer Online-Plattform für Bestellungen bis zur Beendigung des jeweiligen Einzel-Leasingvertrags,
- das Angebot von Fahrrädern verschiedener Hersteller zur Wahl der Mitarbeitenden der Stadt,
- die Lieferung und Gebrauchsüberlassung der Leasing-Fahrräder als Neufahrräder im Wege des Personalfahrrad-Leasing,
- eine Vollkasko- und Ratenschutzversicherung,
- die vom Hersteller vorgeschriebenen Serviceleistungen (Inspektionen und Warten) und Reparaturen im Rahmen der Vollkaskoversicherung sowie
- ein Störfallmanagement bei Verlust, Beschädigung, Zerstörung des Leasing-Fahrrads sowie bei Kündigung/Entlassung, Aufhebungsvereinbarung, Langzeiterkrankung, Erwerbsunfähigkeit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und/oder Kurzarbeit sowie Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit.
Mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung soll die Grundlage für ein Personalfahrrad-Leasing im Wege der Gehaltsumwandlung zunächst für die ca. 4.500 Tarifbeschäftigte der Stadt geschaffen werden. Im Rahmen einer unverbindlichen und nicht repräsentativen Umfrage haben ca. 180 Tarifbeschäftigte Interesse an einem Personalfahrrad-Leasing gezeigt.
Nach den Erfahrungen anderer Kommunen machen im Schnitt 7-8 % der berechtigten Mitarbeitenden von der Möglichkeit eines Personalfahrradleasings im Wege der Gehaltsumwandlung Gebrauch. Die Stadt Augsburg rechnet daher realistisch mit ca. 180 Einzelleasingverträgen.
Aktuell liegt ein Gesetzesentwurf vor, der auch für Beamt*innen eine Gehaltsumwandlung für ein Personalfahrradleasing eröffnen möchte. Sollte dieser Gesetzesentwurf beschlossen werden, soll auch den Mitarbeitenden im Beamtenverhältnis ein Personalfahrradleasing ermöglicht werden.
Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung können daher bis zu 500 (ca. 8 % der Gesamtzahl der Mitarbeitenden) Einzelleasingverträgen abgeschlossen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abschluss einer Mindestanzahl an Einzel-Leasingverträgen wird durch diese Rahmenvereinbarung jedoch nicht begründet.
Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Die Vertragslaufzeit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag. Der Bestellzeitraum, in dem die Mitarbeitenden der Stadt ein Leasing-Fahrrad beim Auftragnehmer bestellen können, endet mit Ablauf von vier Jahren nach Zuschlag (Bsp.: Zuschlag am 02.05.2022; die Bestellfrist endet am 02.05.2026). Die Rahmenvereinbarung endet mit Rückgabe des letzten Leasing-Fahrrads und Beendigung des letzten Einzel-Leasingvertrags.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 3 Stufen.
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweilige Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen). Zum Angebot aufgefordert werden die besten fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche die meisten Wertungspunkte erreicht haben. Erreichen zwei oder mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die gleiche Punktzahl, entscheidet unter ihnen das Los.
Bieterfragen sollen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Bei später eingehenden Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregistereintragung.
Eigenerklärung zur Eignung (L 124) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Präqualifizierung
1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Präqualifizierung
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme von 1.500.000,- EUR für Personenschäden und 1.000.000,- EUR für sonstige Schäden je Schadensfall.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
3. Durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leasingverträge über Personal- oder Dienstfahrräder) von mind. 250.000,- EUR p.a.
s.o.
Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2019 bis 2021).
Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von bis zu fünf Referenzen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten im Referenzzeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 im Bereich Leasingverträge zu Dienst- und/oder Personalfahrrädern.
Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber darauf ab, ob die Referenz
a) Leasing-Verträge zu Dienst- oder Personalfahrrädern oder vergleichbar,
b) einen Auftragswert von mindestens 100.000,- EUR p.a.,
c) einen Auftragswert von mindestens 200.000,- EUR p.a. (Zusatzpunkt zu b),
d) eine Online-Plattform zu Abwicklung des Bestellvorgangs,
e) ein Störfallmanagement (Abwicklung Schadensfälle mit Kasko-Versicherung und vorzeitige Vertragsbeendigung) umfasst und
f) ob die Referenz zur Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht wurde und der Auftragnehmer nicht zur Leistungserbringung angehalten werden musste (Eigenerklärung).
Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bietergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
Mindestens drei vergleichbare Referenzen. Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber darauf ab, ob
(1) Leasing-Verträge über Dienst- oder Personalfahrräder
(2) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten im Referenzzeitraum und
(3) einem Auftragswert (gesamte Laufzeit Leasingvertrag) von mind. 200 TEUR umfasst.
Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bietergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sollen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Bei später eingehenden Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: München
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]