700-01 Instrumentarium
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
700-01 Instrumentarium
Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) beabsichtigt die Beschaffung eines neuen chirurgischen Instrumentariums inklusive sämtlichen Zubehöres (nachfolgend zusammengefasst unter dem Begriff „Instrumentarium“) für den Bereich AEMP (ehem. ZSVA).
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Instrumentariums für den Bereich AEMP (ehem. ZSVA) inkl. eines Nachlegelagers und Nachlieferung zusätzlichen Instrumentariums für das Nachlegeleger auf Bestellung des UKA während der Vertragslaufzeit.
Unter dem Begriff „Instrumentarium“ oder „Instrumente“ wird chirurgisches Instrumentarium, Instrumentarium aller Fachbereiche des Universitätsklinikums Augsburg verstanden, welches zur Aufbereitung in die AEMP (Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte) gelangt. Dies schließt deren Komponenten bzw. Zubehörteile mit ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240055
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - nicht älter als sechs Monate ab Auftragsbekanntmachung.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240055
Es ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 10.000.000,- EUR und einer Deckungssumme für Vermögensschäden von 5.000.000,- EUR je Schadensfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht ausreichend: Versicherungsmakler) erfüllt werden, mit dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Intrumentarium) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) von durchschnittlich 4.000.000,- EUR netto p.a.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240055
Nachweis über Qualitätszertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar.
Eigenerklärung über mindestens fünf vergleichbare Referenzen (Instrumentarium) aus den vergangenen 5 Jahren (Oktober 2016 bis Oktober 2021). Für die Vergleichbarkeit stellt das UK Augsburg auf folgende Anforderungen ab.- Vergleichbaren Umfeld: Universitätsklinikum- oder Klinikum der Maximalversorgung- Auftragswert der Referenz mind. 1.500.000,- EUR netto- Vergleichbares Instrumentarium - Der Zeitpunkt der Lieferung und Implementierung muss im Referenzzeitraum Februar 2017 bis Februar 2022 liegen liegen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240055
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform und so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, im Vergabeverfahren nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.