Speisenversorgung der Psychiatrischen Klinik Aschaffenburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26 Unterfranken
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirk-unterfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Speisenversorgung der Psychiatrischen Klinik Aschaffenburg
Tägliche Belieferung zur Speisenversorgung der Psychiatrischen Klinik Aschaffenburg.
Aschaffenburg
Tägliche Belieferung von Speisen zur Vollverpflegung der Patienten der Psychiatrischen Klinik Aschaffenburg, welche Mitte des Jahres 2022 in Betrieb gehen soll.
In dieser Klinik werden psychisch kranke Erwachsene auf zwei Stationen mit insgesamt 50 Betten behandelt.
Die Psychiatrische Klinik Aschaffenburg ist eine Außenstelle des Bezirkskrankenhauses Lohr am Main unter der Trägerschaft des Bezirks Unterfranken.
Für die Speisenversorgung in der neuen Fachklinik suchen wir einen zuverlässigen und qualitätsorientierten Lieferanten.
Optionale Vertragsverlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238980
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Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238980
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er
erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.