Neugestaltung Hauptstraße Weßling Teilbereich -Bahnhofstraße- bis -An der Grundbreite-
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weßling
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82234
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-wessling.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Hauptstraße Weßling Teilbereich -Bahnhofstraße- bis -An der Grundbreite-
Planung einer Freianlage nach § 39 HOAI 2021/einer Verkehrsanlage nach § 47 HOAI 2021 zur Neugestaltung Hauptstraße Weßling im Teilbereich -Bahnhofstraße- bis -An der Grundbreite-.
Weßling
Die Gemeinde Weßling plant die Neugestaltung der Hauptstraße im Teilbereich -Bahnhofstraße- bis -An der Grundbreite-.
Der Straßenraum ist rein funktional zugunsten des motorisierten Verkehrs gestaltet, die Gehwege sind schmal, die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs ist hoch, es gibt keine Aufenthaltsqualität.
Mit der Abstufung zur Gemeindestraße und dem Bau einer Umgehungsstraße ergibt sich nun die Möglichkeit der Umgestaltung mit Verbesserung des Erscheinungsbildes und Aufenthaltsqualität und einer gleichwertigeren Behandlung der Verkehrsteilnehmer.
Aufgrund der geringen gemeindeeigenen Flächen soll mithilfe von privaten Flächen eine Aufwertung des Straßenraums erreicht werden. Dafür wurden im Vorfeld bereits vertragliche Grundlagen geschaffen.
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Freianlagen gem. §§ 39 ff. HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI beauftragt. Im Weiteren werden voraussichtlich zunächst die Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt.
Die Brutto-Baukosten für die Maßnahme werden derzeit mit etwa 0,96 Mio. € geschätzt.
Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im Sommer 2022 erfolgen. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2023, der Abschluss der Maßnahme Ende 2024 erfolgen.
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
Projektleitung
Berufserfahrung der Projektleitung
Max. 3 Punkte für Berufserfahrung der Projektleitung:
7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte
5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte
3 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 1 Punkt
weniger als 3 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte
Referenzen der Projektleitung
Je Referenz können max. 13 Punkte (max. 5 Punkte Vergleichbarkeit der Fläche, max. 6 Punkte Leistungsanteil, max. 2 Punkte Ästhetik/Gestaltqualität) erreicht werden. Gesamt können 2 × 13 Punkte = 26 Punkte erreicht werden.
Vergleichbarkeit der Fläche
Max. 5 Punkte je Referenz:
4.000 m² oder mehr = 5 Punkte
2.000 m² oder mehr = 2 Punkte
weniger als 2.000 m² = 0 Punkte
Leistungsanteil
Max. 6 Punkte je Referenz:
Leistungsphase 2 = 1 Punkt
Leistungsphase 3 = 1 Punkt
Leistungsphase 5 = 1 Punkt
Leistungsphase 6 = 1 Punkt
Leistungsphase 7 = 1 Punkt
Leistungsphase 8 = 1 Punkt
Ästhetik/Gestaltqualität
Max. 2 Punkte je Referenz:
ästhetisch = 2 Punkte
nicht ästhetisch = 0 Punkte
Es können somit je Bewerbung erreicht werden:
+ 1 Projektleitung mit max. 3 Punkten
+ 1 Referenz 1 Freianlagen (Neugestaltung von Straßenräumen und Plätzen) mit max. 13 Punkten
+ 1 Referenz 2 Freianlagen (Neugestaltung von Straßenräumen und Plätzen) mit max. 13 Punkten
-------------------------------------------------
= 29 Punkte maximal
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI.
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
A. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2,0 Mio. € für Personenschäden und von 2,0 Mio. € für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
zu A) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei
Bewerbergemeinschaften gilt es für jedes Mitglied.
A.Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehenen Projektleitung unter Angabe
(1) der Berufserfahrung in Jahren,
(2) von persönlichen Referenzprojekten als Projektleitung.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
Name des Unternehmens
Name des Referenzprojekts
Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift
Zeitpunkt Fertigstellung LPh. 8 (Monat/Jahr)
Fläche in m²
der eigene Leistungsanteil an der Projektleitung
individuelle Beschreibung der Referenz auf max. zwei DIN-A4-Seite je Referenz zur Bewertung der Ästhetik.
B.Angabe der aktuellen Anzahl der ständig Beschäftigten, nur Fachkräfte, einschließlich der Inhaber/Führungskräfte.
C.Angabe für welche Leistungsbereiche der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist und falls möglich Benennung der betreffenden Nachunternehmen.
Nachweis von persönlichen Referenzprojekten der vorgesehenen Projektleitung über die Neugestaltung von Straßenräumen und Plätzen im Leistungsbild "Freianlagen" § 39 HOAI 2021. Es werden maximal zwei Referenzen bewertet. Die Leistungsphase 8 muss nach dem 01.01.2012 fertiggestellt worden sein. Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die benannte Person bereit und in der Lage ist, die Projektleitung persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen.
Mindestens 2 ständig Beschäftigte (Fachkräfte) inkl. Inhaber / Führungskräfte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Bitte nutzen Sie zur Bearbeitung den kostenlosen Acrobat Reader um technische Probleme zu vermeiden.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine PDF-Datei ist unerwünscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).