Dienstleistungen zur Unterstützung der Netzwerkadministration - ean::betrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 2021CHO000006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Unterstützung der Netzwerkadministration - ean::betrieb
Das Bayerische Landesamt für Steuern ist die Mittelbehörde im Aufbau der bayeri-schen Steuerverwaltung und das Bindeglied zwischen dem Bayerischen Staatsmi-nisterium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und den bayerischen Finanzäm-tern.
Das BayLfSt unterteilt sich in den Bereich Steuer und den Bereich Information und Kommunikation (IuK).
Das Rechenzentrum Nord (RZ) ist ein Dienstleistungsrechenzentrum für Bayeri-sche Behörden. Hier werden die Systeme für den Betrieb der Bayerischen Finanz-verwaltung betreut und Dienstleistungen für andere Behörden erbracht.
Zur Unterstützung des Teams ean::betrieb bei der Konzeption und Evaluierung der zu verwendenden Technologien, Methoden und Werkzeuge werden Consulting-leistungen ausgeschrieben.
Los 1
gem. Leistungsbeschreibung
Los 2
gem. Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die genauen Auftragswerte werden aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers nicht bekanntgegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfenzuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.