Wäschereinigung RBS-KITA Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2021-0137
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschereinigung RBS-KITA
Rahmenvertrag: Wäschereinigung für das Referat für Bildung und Sport, Kindertageseinrichtungen
Stadtbezirke - Links der Isar
- Abholen von Haushalts- und Reinigungstextilien, Heim- und Raumtextilien, Personalwäsche, infektiöser Wäsche - Waschen bzw. Reinigen - Trocknen, Bügeln und Mangeln - Schrankfertiges Wiederanliefern für ca. 300 Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft, Turnus 1 x wöchentlich oder alle 2 Wochen je nach Kindereinrichtung.
Stadtbezirke - Rechts der Isar
- Abholen von Haushalts- und Reinigungstextilien, Heim- und Raumtextilien, Personalwäsche, infektiöser Wäsche - Waschen bzw. Reinigen - Trocknen, Bügeln und Mangeln - Schrankfertiges Wiederanliefern für ca. 160 Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft, Turnus 1 x wöchentlich oder alle 2 Wochen je nach Kindereinrichtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtbezirke - Links der Isar
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81825 München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +0[gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtbezirke - Rechts der Isar
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81825 München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +0[gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamtkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftrgsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.