RV zum Abruf von Elektroinstallationsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2021-0038
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV zum Abruf von Elektroinstallationsmaterial
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von Elektroinstallationsmaterial für eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option zur Verlängerung um 2 x 1 Jahr zwischen dem Bayerischen Rundfunk und einem Auftragnehmer.
Aus dieser Rahmenvereinbarung sind auch fünf weitere Auftraggeber bezugsberechtigt. Das Höchstabnahmevolumen beträgt 6 Mio. EUR zzgl. MwSt.
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München, Deutsche Welle Kurt-Schumacher-Str. 3 53113 Bonn, Hessischer Rundfunk Bertramstraße 8 60320 Frankfurt, Westdeutscher Rundfunk Appellhofplatz 1 50667 Köln, Zweites Deutsches Fernsehen ZDF-Straße 1 55127 Mainz, Deutschlandradio Service GmbH Radeberggürtel 40 50968 Köln
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber und den Bezugsberechtigten einen elektronischen Katalog nach Maßgabe deren besonderen Bedingungen zur Durchführung von Abrufen zur Verfügung.
Die Abrufe aus den Katalogen begründen einen Einzelvertrag direkt zwischen dem Auftragnehmer und den Abrufenden. Beachten Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB-BR und die unterschiedlichen Besonderen Vertragsbedingungen der Abrufenden (Anlagen 15-20)
Die Kataloge werden zum Teil über die Katalogsysteme der Rundfunkanstalten eingebunden (z.B. Deutsche Welle, WDR) oder als Exklusivkatalog zentral über die Mercateo-Plattform (www.mercateo.com; z.B. BR und HR) zur Verfügung gestellt. (siehe Link in den Besonderen Vertragsbedingungen des Bayerischen Rundfunks). Dies ist für den Auftragnehmer kostenfrei.
Die Mercateo-Plattform zeigt die Suchergebnisse des Exklusivbereichs mit höchster Priorität (an erster Stelle mit besonderer Kennzeichnung als "ARD-Artikel") an.
Der Auftragnehmer kann seinen zur Verfügung gestellten Katalog nach Bedarf aktualisieren. Er stellt den Auftraggebern mit dem aktualisierten Katalog eine Deltaliste zur Verfügung, die alle Änderungen (Sortiment, Preise) auf Produktebene aufzeigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ETL Paul Schlegel GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schlegel-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYMK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.