EC 2022 - Veranstaltungstechnik - The Roofs Referenznummer der Bekanntmachung: EC 16.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC 2022 - Veranstaltungstechnik - The Roofs
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung der Veranstaltungstechnik für das im Rahmen der European Championships (EC 2022) stattfindende The Roofs – Cultural Festival of Munich 2022, dies umfasst die Leistungsbereiche Licht, Ton und Video.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung der Veranstaltungstechnik für das im Rahmen der European Championships (EC 2022)
stattfindende The Roofs – Cultural Festival of Munich 2022, dies umfasst die Gewerke Licht, Ton und Video.
The Roofs findet verteilt im Olympiapark München statt. Es handelt sich um 8 unterschiedliche Veranstaltungslocations mit unterschiedlichem Themenschwerpunkt. Teil dieser Ausschreibung ist die Veranstaltungstechnik für 4 Roofs:
1. Central Roof – Olympiasee/Rasenstufen
2. Activation Roof – Dach der kleinen Olympiahalle
3. Heimat Roof – Olympiaberg
4. Art Roof – Olympiasee/Seerestaurant
Siehe dazu Spalte I des Leistungsverzeichnisses und Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung (Anlagen 7 und 9 der Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister einzureichen, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist ein aktueller Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen.
Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je ein Auszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden (vgl. dazu Ziffer 10 der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
1. Bankerklärung / Erklärung des Wirtschaftsprüfers
Die Bieter haben eine Bankerklärung ihrer Hausbank bzw. ihres Wirtschaftsprüfers vorzulegen, die eine positive Prognose hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die gesamte Vertragsdauer zulässt.
2. Eigenerklärung zu Versicherung bzw. Versicherbarkeit
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Ihrem Angebot in Kopie einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
• € 5.000.000,– pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
• € 5.000.000,– für Umwelthaftpflichtschäden einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens):
• EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen,
• EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken,
jeweils zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
• Vermögensschadenhaftpflicht (separater Vertrag) mit einer Deckungssumme (mindestens) von EUR 1.000.000,00 für echte Vermögensschäden, einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Der Nachweis hat durch Vorlage einer Eigenerklärung gemäß Anlage 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu erfolgen.
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung , dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht.
Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für das vertretungsberechtigte Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen.
Vor Zuschlagserteilung hat der ausgewählte Bieter dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung (Kopie der Versicherungspolice(n)/des Versicherungsnachweises) vorzulegen, aus der sich der geforderte Versicherungsschutz ergibt.
1. Die Vorlage einer Bankerklärung der Hausbank des Unternehmens oder eine Erklärung des Wirtschaftsprüfers des Unternehmens, die eine positive Prognose hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die gesamte Vertragsdauer zulässt, stellt eine Mindestanforderung dar.
2. Der Nachweis über das Vorhandensein einer Versicherung bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der oben genannten Mindestdeckungssummen mit entsprechender Maximierung pro Versicherungsjahr in Form einer Eigenerklärung stellt eine Mindestanforderung dar.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Eigenerklärungen mit Angabe von mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen im Bereich der Veranstaltungstechnik in den letzten fünf Jahren zu machen. Die Referenzen sind anhand des Formblatts in Anlage 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu benennen. Die Bieter können eine unbeschränkte Anzahl an Referenzen benennen.
Für jede Referenz sind Angaben zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblatts in Anlage 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu machen:
• Name des Referenzinhabers
• Bezeichnung der Referenz
• Kurze Beschreibung des Referenzprojekts
• Angaben zur Vergleichbarkeit der Leistungen
• Angaben zum Referenzgeber mit Namen, Ansprechpartner, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
• Leistungszeitraum
Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, damit der Auftraggeber die Eignung des Bieters prüfen kann. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber zu kontrollieren. Es besteht ein sachliches, vergaberechtlich allgemein anerkanntes berechtigtes Interesse an der Benennung eines Referenz-Ansprechpartners. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Bieter selbst dafür verantwortlich sind, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe der Kontaktdaten einzuhalten.
Referenzen können für den Bieter, für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft oder unter den in Ziffer 10 der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Voraussetzungen für Drittunternehmen benannt werden.
Folgende Mindestanforderung gilt:
Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Referenzen werden als vergleichbar angesehen, wenn Leistungen im Rahmen eines Festivals mit mindestens 8.000 Zuschauern (durchschnittlich pro Tag) erbracht worden sind. Gegen-stand des Referenzauftrags muss dabei die Betreuung einer Bühne mit Leistungen aus allen drei Leistungsbereichen (Licht, Ton, Video) sein.
Abschnitt IV: Verfahren
München
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe der Anlage 4 zur Aufforderung zur Angebotsabgabe abzugeben. Die Bieter haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben.
2. Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabeplattform https://www.aumass.de (nachfolgend auch als „Vergabeplattform“ bezeichnet) abgewickelt. Die Vergabeunterlagen werden über die Vergabeplattform in elektronischer Form uneingeschränkt, vollständig, direkt und frei verfügbar zum Download zur Verfügung gestellt. Über folgenden Direktlink besteht ein direkter Zugang zu den Unterlagen:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av17b923-eu
Eine (kostenfreie) Registrierung wird zur Gewährleistung einer reibungslosen Bieterkommunikation während des Vergabeverfahrens dringend empfohlen!
Ergänzende Unterlagen, Antworten auf Bieterfragen oder sonstige zusätzliche Informationen werden ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, sich diese zusätzlichen Informationen über die Vergabeplattform zu beschaffen.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.