BIM-Implementierung Referenznummer der Bekanntmachung: SV-FMA-210818-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Implementierung
Bereitstellung und Betrieb einer BIM-fähigen CDE
Der Auftraggeber beabsichtigt, für seine Verkehrsinfrastruktur-, Hochbau- und Anlagenbauprojekte den Lauf von Dokumenten, Plänen und BIM-Modellen für die Projektbeteiligten mit Hilfe eines vom Auftragnehmer eingerichteten Internet-Projektraumes (CDE) transparent zu gestalten.
Die CDE soll bei Hochbau-, Anlagenbau- und Verkehrsinfrastrukturprojekten für Neubauten, Umbauten und Sanierungen zum Einsatz kommen.
Die Hochbauprojekte können beispielsweise aus den Bereichen Energieerzeugung, Mobilität, Wohnungsbau, Schwimmbäder, Verwaltungsbau, Großveranstaltungsstätten und Funktionsbauten kommen.
Dabei steht der Einsatz in Projekten mit einer großen Anzahl an Planungsbereichen und Gewerken, sowie größeren Projektbudgets im Vordergrund.
Bei den Infrastrukturprojekten liegt der Schwerpunkt auf den Erweiterungs- und Modernisierungsprojekten der U-Bahnhöfe, Tram-Haltestellen, dem Neubau neuer Streckenabschnitte und dem Neubau und der Erweiterung von Betriebshöfen und Abstellanlagen.
Die SWM beabsichtigen den Einsatz der CDE sowohl für Bauprojekte mit konventioneller Methodik als auch für Bauprojekte mit der Building Information Modeling Methode (BIM).
Die SWM möchten eine Rahmenvereinbarung mit einem Anbieter eines virtuellen Projektraumes für eine Laufzeit von 6 Jahren abschließen, der es ermöglicht, eine Vielzahl an Bauprojekten abzuwickeln (geschätztes Volumen: ca. 52 Projekträume / Bausumme ca. 3,5 Mrd. EUR).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BIM-Implementierung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-FMA-210818-001 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).