Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Totalunternehmerleistungen (Bauleistung inkl. Planungsleistungen - LPH 1 bis 5; 8 und 9) für den Neubau eines Studentenwohnheims Referenznummer der Bekanntmachung: StwO_Studentenwohnheim_Totalunternehmerleistungen_1563_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.studentenwerk-oberfranken.de/en/homepage.html
Abschnitt II: Gegenstand
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Totalunternehmerleistungen (Bauleistung inkl. Planungsleistungen - LPH 1 bis 5; 8 und 9) für den Neubau eines Studentenwohnheims
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Totalunternehmerleistungen (Bauleistung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen - LPH 1 bis 5; 8 und 9) für den Neubau eines Studentenwohnheims in Bayreuth.
Studentenwerk Oberfranken Universitätsstraße 30 95447 Bayreuth
Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, in Bayreuth einen Neubau für ein Studentenwohnheim zu errichten. Dieses Studentenwohnheim muss eine Bruttogeschossfläche von mindestens 4.500 m² BGF haben mit mindestens 180 Einzel-Apartments für Studierende und mindestens 60 Außenstellplätze für Kraftfahrzeuge. Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für das Studentenwohnheim an einen Totalunternehmer zu vergeben.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind daher Totalunternehmerleistungen (Bauleistung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen - LPH 1 bis 5; 8 und 9) für den Neubau eines Studentenwohnheims in Bayreuth.
Der Auftragnehmer hat ein Studentenwohnheim mit mindestens 180 Einzel-Apartments, und mindestens 60 Außenstellplätze für Kraftfahrzeuge zu planen und entweder auf seinem Grundstück oder auf einem Grundstück eines Dritten schlüsselfertig zu errichten und an den Auftraggeber zu übereignen. Das zu übereignende Grundstück muss mindestens eine Fläche von 4.000 m² umfassen und das gesamte Gebäude muss im Umkreis von 500m Metern Luftlinie vom Wohnheim am Tappert, Dr.-Klaus-Dieter-Wolff Str. 5, 95448 Bayreuth liegen.
Der Baupreis pro Wohneinheit inkl. Außenanlagen und der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf [Betrag gelöscht] EUR (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Wohneinheit").
Der Baupreis pro Außenstellplatz inkl. der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf [Betrag gelöscht] EUR (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Außenstellplatz).
Insgesamt darf eine Gesamtkostenobergrenze für alle Wohneinheiten inklusive Außenstellplätzen von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) nicht überschritten werden.
Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) und Übereignung des Studentenwohnheims mit mindestens 180 Apartments mit einer Größe zwischen einschließlich von 20 m² bis 21 m² mit den baurechtlich erforderlichen oberirdischen Stellplätzen für Studierende in Bayreuth auf dem Grundstück des Auftragnehmers oder eines Dritten inklusive eines Antrags auf Eintragung einer Vormerkung über den Erwerb eines für das Vorhaben geeigneten Grundstücks mit einer Mindestgröße von 4.000 m² innerhalb von acht (8) Wochen nach der Erteilung des Zuschlags an das Studentenwerk Oberfranken sowie der späteren Übereignung spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme.
Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Unterauftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen.
Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Es wird hierfür Bezug genommen auf die fördermittelrechtlichen Anforderungen an Studentenwohnheime des Studentenwerks Oberfranken gemäß der Anlage [807], die vom Auftragnehmer zwingend zu beachten sind.
Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten.
Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen.
Der Auftragnehmer hat nach der Erteilung des Zuschlags einen Planungswettbewerb in Form eines Einladungswettbewerbs durchzuführen in Anlehnung an §§ 69 ff. VgV für die Errichtung des gesamten Wohnheims inklusive der Planung der Freianlagen, mit folgenden Kriterien
- Wirtschaftlichkeit;
- Ästhetik des Gebäudekomplexes inkl. Fassade und Freianlagen;
- Attraktivität der Gestaltung der Zimmer;
bei gleicher Gewichtung.
Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme müssen vor dem Beginn des Wintersemesters 2024/2025, spätestens zum 31.08.2024 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRX57
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.