Lieferung eines Radladers inkl. Wartung und Service
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baar-Ebenhausen
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gsb-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Radladers inkl. Wartung und Service
Lieferung eines Radladers für die Sonderabfalldeponie in Raindorf inkl. Wartung und Service
90687 Veitsbronn/Raindorf
Lieferung eines Radladers für die Sonderabfalldeponie in Raindorf inkl. Wartung und Service. Der Radlader muss u.a. über eine Überdruckkabine mit Schutzbelüftungsanlage und Spezialbereifung für Schlammfahrten und eine spezielle Ladeschaufel mit zusätzlichem Verschleißschutz für Müllverbrennungsschlacke verfügen. Da der Deponiebetrieb auf die ständige Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit des Radladers angewiesen ist, muss ein kurzfristig verfügbarer Reparaturservice vor Ort gewährleistet sein. Einzelheiten und weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf 3 Jahre
Spätester Lieferzeitpunkt ist 12 Monate nach Beauftragung; früher garantierte Liefertermine werden bei der Wertung berücksichtigt (siehe Vergabeunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (soweit einschlägig)
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über
- den Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Jahren
- den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Radladern)
- das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden über 1 Mio. €.
A.) Liste über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (geeignet sind Aufträge über die Lieferung von Radladern für den Einsatz auf weichen/rutschigen Abfällen in Deponien einschließlich Wartung und Service)
B) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
C) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (Hinweis: der Einsatz von Unterauftragnehmern im Bereich Wartung und Service ist ausgeschlossen).
zu A.) Mindestens 3 geeignete Referenzaufträge in den letzten 5 Jahren
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die gesamte Kommunikation wird ausschließlich digital über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen . Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Bieterfragen bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)