Standardisierung Endoskopiesysteme und telemedizinische Vernetzung Referenznummer der Bekanntmachung: 2114/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Adresse des Beschafferprofils: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Standardisierung Endoskopiesysteme und telemedizinische Vernetzung
Die München Klinik gGmbH beabsichtigt die Standardisierung der Endoskopiesysteme und der telemedizinischen Vernetzung zu vergeben.
München Klinik gGmbH Thalkirchner Straße 48 80337 München Lieferort:
München Klinik gGmbH
Klinik für Gastroenterologie und Hepatologie
Klinikum Neuperlach
Oskar-Maria-Graf-Ring 51
81737 München
Klinikum Harlaching
Sanatoriumsplatz 2
81545 München
Die München Klinik gGmbH ist das größte Klinikunternehmen der Region und bietet Medizin auf höchstem Niveau im Herzen Münchens. Jährlich lassen sich rund 150.000 Menschen stationär und weitere 170.000 ambulant behandeln - aus München, aus der Region und aus der ganzen Welt. Auch in der Notfallmedizin ist das München Klinikum die Nr. 1: über 40% aller Notfälle der Landeshauptstadt werden bei uns aufgenommen. Über 60 Fachkliniken und medizinische Abteilungen bieten den Bürgerinnen und Bürgern ein breites und doch hochspezialisiertes medizinisches Fachspektrum. Alle unsere Häuser sind Lehrkrankenhäuser der Münchner Universitäten. Zahlreiche Zertifizierungen unterstreichen die Expertise unserer interdisziplinären Teams.
Die München Klinik Neuperlach ist eine moderne Großklinik im Münchner Südosten mit über 500 Betten. Die Klinik hat dank hoher chirurgischer und internistischer Kompetenz eine überregionale Bedeutung- auch Deutschlands größtes Darmkrebszentrum ist hier beheimatet. Hier erhalten über 59.000 Menschen im Jahr kompetente Hilfe in einer hochmodernen Infrastruktur. Als Akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwigs-Maximilians-Universität München wird Wert auf eine praxisnahe Ausbildung und den Einsatz neuer Entwicklungen gelegt.
Die München Klinik Harlaching bietet mit über 700 Betten medizinische und pflegerische Behandlung auf höchstem Niveau. Jährlich finden rund 79.000 Patienten kompetente Hilfe. Als Akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwigs-Maximilian-Universität wird im Klinikum Harlaching auf dem neuesten Stand der Technik und Methodik gearbeitet. 17 Fachkliniken, 9 Tageskliniken und Spezialeinrichtungen stehen für die medizinische Versorgung bereit.
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Ausgangssituation:
In der München Klinik gGmbH wurden Ende 2020 die beiden gastroenterologischen Fachabteilungen in Harlaching und Neuperlach organisatorisch zu einer standortübergreifenden Gastroenterologie unter der Leitung eines Chefarztes zusammengeführt. Die München Klinik gGmbH der Stadt München mit den Standorten Neuperlach und Harlaching ist mit mehr als 12.000 Untersuchungen jährlich eine Vollversorgungseinheit im Bereich der Inneren Endoskopie. Es werden alle Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts, der Bauchspeicheldrüse, der Gallengänge sowie der Gallenblase und der Leber diagnostiziert und behandelt. Neben Gastroskopien und Koloskopien werden auch Enteroskopien sowie ERCPs (endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie) durchgeführt. Zur vollständigen Therapie und Diagnostik wird außerdem eine hohe Fallzahl an endosonographischen Prozeduren vollzogen. Das Ärzteteam ist bereits standortübergreifend aufgestellt, jedoch ist bestimmte Expertise aufgrund der räumlichen Distanz zwischen den Standorten nicht immer überall verfügbar, wo Bedarf besteht. Gerade komplexere Eingriffe können somit nur abhängig von der Verfügbarkeit der Experten an jeweils einem Standort durchgeführt werden, was zu Ineffizienzen im Personaleinsatz führen. Die uneinheitliche Ausstattung der Funktionsräume (Endoskopiesysteme) zwischen den beiden Standorten erschwert bis dato eine tiefe Einbindung in die Systeme der MüK und eine digitale Vernetzung zwischen den Standorten. Jeder Standort betreibt zur Unterstützung der Abläufe eigene, gewachsene und nur zum Teil vernetzte Systeme, die zum Großteil nicht mehr den stets steigenden Anforderungen an Interoperabilität genügen, fehlende Unterstützung in den Abläufen sind dabei ebenso zu beobachten wie mangelnde digitale Kommunikationsunterstützung. Die Zusammenführung der beiden Kliniken unter dem CA Dr. Dollhopf erfordert eine konsolidierte Arbeitsweise und eine aktualisierte Technologie.
Um den Herausforderungen einer zusehenden Digitalisierung im Gesundheitswesen Rechnung zu tragen, plant die München Klinik deshalb die Schaffung einer zeitgemäßen, zentralen,
standortübergreifenden Plattform für die Telekommunikation in der Endoskopie und die Standardisierung in der endoskopischen Ausstattung.
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Rahmenbedingungen:
Die München Klinik betreibt seit vielen Jahren ein komplex aufgebautes, aus vielen zentralen und dezentralen Teilkomponenten bestehendes, Krankenhausinformationssystem (KIS).
Elemente von zentraler Bedeutung sind insbesondere das SAP-System (aus ERP, IS-H, ISH*med et al.) mit seinen zahlreichen Modulen zur Abbildung medizinischer (pflegerischer) und administrativer Prozesse. Außerdem wird ein RIS/PACS-System Fabrikat GE zur Abbildung von radiologischen Prozessen und Leistungen in den radiologisch arbeitenden Abteilungen wie z.B. der Endoskopie, sowie der strukturierten Ablage und Kommunikation von DICOM-Objekten aus den bildgebenden Verfahren sowie dem Archivsystem und weiteren Subsystemen eingesetzt. Die gastroenterologischen Kliniken in Bogenhausen, Harlaching und Neuperlach verwenden zusätzlich die Software Clinic WinData von der Firma E&L als Befund- und Dokumentationssystem. An dieses versenden die in den Abteilungen gebräuchlichen Modalitäten ihre Bilder und Videos und hier werden auch die Befunde geschrieben. Diese werden an das zentrale Dokumentenmanagementsystem der MüK versendet und dann weiter in das KIS (SAP i.s.h.med) gestellt. Dies ermöglicht die elektronische Falldokumentation im führenden System (KIS).
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Das "IT Teilprojekt" stellt neben dem Medizintechnikteil, die benötigten Hardware und Software Produkte zur Verfügung und sorgt für eine Umsetzung der Anforderungen auf dieser Ebene. Außerdem kommen u.a. das Laborinformationssystem, das Pathologieinformationssystem sowie Befundungssysteme für die Anwendung in Verbindung mit unterschiedlichen bild- und nichtbildgebenden Verfahren zum Einsatz.
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Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor nach Implementierung des Endoskopie Systems, den Service und die Wartung des Systems zu beauftragen.
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Weitere Informationen entnehmen Sie der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Der Auftraggeber fordert die drei geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
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Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:
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Auswahlkriterium Nr. 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in Deutschland in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren aus dem Bereich Endoskopie, vgl. im Dokument "Anlage 0_Vergabeunterlagen_Teil I Endoskopie.pdf" Ziffer C.II. Nr. 1 und Ziffer III.1.2) dieser Bekanntmachung.
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Auswahlkriterium Nr. 2: Größe des Endoskopie-Service-Teams in Deutschland, mittels Angabe der Anzahl der Techniker, die in Deutschland für den Endoskopie-Service zur Verfügung stehen, vgl. im Dokument "Anlage 0_Vergabeunterlagen_Teil I Endoskopie.pdf" Ziffer C.II. Nr. 2 und Ziffer III. 1.3) dieser Bekanntmachung.
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Auswahlkriterium Nr. 3: Anzahl der vergleichbaren Referenzen in Deutschland, wobei sich die Vergleichbarkeit aus der Anlage 1 der Vergabeunterlagen ergibt, vgl. im Dokument "Anlage 0_Vergabeunterlagen_Teil I Endoskopie.pdf" Ziffer C.II. Nr. 3 und Ziffer III. 1.3) dieser Bekanntmachung.
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Gesamtauswahlentscheidung: Es werden mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung.
Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter
gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG , § 21 SchwarzArbG und nach Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung).
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 10. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
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2) Auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
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4) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz aus dem Bereich Endoskopie in Deutschland in Höhe von 1,0 Mio. Euro auf.
Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Im Einzelnen:
- Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Allmählichkeitsschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Obhut- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Schlüsselrisiko [Betrag gelöscht] Euro
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
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6) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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7) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
4) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz aus dem Bereich Endoskopie in Deutschland in Höhe von 1,0 Mio. Euro auf.
Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form eines Nachweises nach Anlage 3 der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen.
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9) entfällt nicht relevant
10) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
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11) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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12) Nachweis nach EN ISO 13485 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters.
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13) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete
Nachweise zu erbringen.
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14) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Angaben, inwiefern der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so
dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können und eine Erreichbarkeit der Hotline rund um die Uhr (24/7) besteht.
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15) Mindestanforderung: Der Bewerber stellt mindestens 20 Techniker in Deutschland für das Endoskopie-Service zur Verfügung.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
15) Mindestanforderung: Der Bewerber stellt mindestens 20 Techniker in Deutschland für das Endoskopie-Service zur Verfügung.
Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
17) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB
18) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -
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Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB:
19) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
20) Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls vorliegend -
21) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
22) Scientology-Schutzerklärung
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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C. Zahlungsbedingungen
gemäß des zu verhandelnden Vertrags.
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D. Hinweise
1. Veränderung der Vergabeunterlagen
Nur der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass die Komplexität des Beschaffungsgegenstandes bedingt, dass der Auftraggeber die Anforderungen in diesem Stadium des Verfahrens noch nicht abschließend festlegen kann. Der Auftraggeber wird die Mindestanforderungen, d.h. alle Anforderungen im Lastenheft, die bei Nichteinhaltung zum Angebotsausschluss führen (Ausschlusskriterien, Mindestkriterien, Mindestanforderungen) spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes festlegen. Damit sieht der Auftraggeber die Rechtsauffassung des OLG München, Beschl. v. 21.04.2017 - Verg 1/17 als beachtet an. Ein Verhandeln über Mindestanforderungen ist damit ausgeschlossen, vgl. § 17 Abs. 10 9 / 10 VgV, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV, vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.3.2018 - VII Verg 54/17. Sofern der Bieter hier anderer Auffassung ist, muss er einen etwaigen Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen rügen bzw. spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung seines Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 GWB. Erst mit Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes übergibt der Auftraggeber damit ein finales Lastenheft nach § 121 GWB. Alle Unterlagen des Verhandlungsverfahrens sind daher bis zur Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes abänderbar in den vergaberechtlich zulässigen Grenzen.
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2. Finanzierung
Das Beschaffungsvorhaben wird durch Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds finanziert. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er auf Basis der ihm derzeit vorliegenden Informationen davon ausgeht, dass die Finanzierung des Beschaffungsvorhabens gesichert ist. Zugleich hat der Auftraggeber noch keinen Fördermittelbescheid erhalten. Für den aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass eine Förderung nicht erfolgt, behält der öffentliche Auftraggeber sich vor, das Vergabeverfahren unter Darstellung der genauen Gründe aufzuheben. Aufgrund der derzeit mit Rechtsunsicherheiten einhergehenden Rechtslage in Bezug auf das grundsätzlich bestehende Verbot eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, kann es im Einzelfall geboten sein, den Zuschlag erst nach Erhalt des Fördermittelbescheids zu erteilen. Der öffentliche Auftraggeber hat den zeitlichen Ablauf des gegenständlichen Vergabeverfahrens so konzipiert, dass der öffentliche Auftraggeber davon ausgeht, dass er den Fördermittelbescheid vor Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten wird. Es kann allerdings nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass der Zuschlag zu einem späteren Zeitpunkt zu erteilen ist. In diesem Fall würde der öffentliche Auftraggeber die betreffenden Bieter - sofern dies verhältnismäßig ist - um Verlängerung der Bindefrist bitten und die Zuschlagserteilung auf einen späteren Zeitpunkt verlegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5RX4K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
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3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer