Rahmenvereinbarung_m@school Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z41-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
[gelöscht]
RV zur Ausstattung des Referates für Bildung und Sport einschließlich der öffentlichen Schulen, städt. Kitas, Sportstätten mit Informationstechnologie (IT).
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Im Jahr 2001 wurde das Projekt "EDV-Ausstattung und Vernetzung der öffentlichen Schulen und städtischen Kindertagesstätten bei der Landeshauptstadt München" eingeführt. Der Bezug von Hardware, Software und IT-Dienstleistungen für das Referat für Bildung und Sport erfolgt seit dem Jahr 2001 jeweils über eine mit einem externen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung. Mit dieser Ausschreibung wird der Anschlussauftrag vergeben.
Gegenstand des Auftrages ist die Ausstattung des Referates für Bildung und Sport einschließlich der öffentlichen Schulen und städtischen Kindertageseinrichtungen sowie der mit dem Referat assoziierten Einrichtungen mit Informationstechnologie (IT). Dies umfasst insbesondere die Lieferung (Kauf, Miete und sonstige Überlassung) der erforderlichen herstellerunabhängigen Hard- und Software sowie die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen, insbesondere für Rollout, Installation, Pflege, Systemkompatibilität usw., sowie die damit im Zusammenhang stehenden logistischen, wirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen. Weiterhin werden Pflegeleistungen und sonstige Entwicklungsleistungen sowie Betriebsunterstützung, Softwarepaketierung und Beratungsleistungen beschafft. Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung angestrebt, um flexibel auf den Bedarf und Veränderungen im Angebot sowie den technologischen Fortschritt reagieren zu können. Die Münchner Bildungs-IT wird insbesondere durch die LHM Services GmbH (LHM-S), die LHM, und zwar insbesondere das Referat für IT (RIT), das Referat für Bildung und Sport (RBS) organisiert, beschafft und bereitgestellt. Die einzelnen Leistungen sind nicht additiv nebeneinander zu sehen, sondern erfordern vielmehr fachübergreifende Ressourcen, die nur im Rahmen einer Gesamtvergabe erbracht werden können.
Es ist beabsichtigt, nach Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichheit erfolgt ein diskriminierungsfreies Losverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17e9aac6365-360d1983ee1cd2ba
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17e9aac6365-360d1983ee1cd2ba
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17e9aac6365-360d1983ee1cd2ba
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Folgende Teile der Vergabeunterlagen werden erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung mit der späteren Angebotsaufforderung an die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter versendet:
- Regelwerke zur IT-Sicherheit
- technische Dokumentation der in Betrieb befindlichen Systeme und Applikationen ( Leistungsbeschreibung A, Kapitel 8, Anlagenverzeichnis alle darin mit * gekennzeichenten Anlagen).
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Bewerberfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 30.03.2022 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben.
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
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Unterstützung des Auftraggebers:
Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.12 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
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Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Die LHM ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Unter einemTeillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht,
während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten abzielt. Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB).
Beide liegen in diesem Fall vor. Insbesondere aufgrund der hochgradigen Verzahnung und bestehenden Abhängigkeiten der einzelnen Leistungsteile untereinander, ist eine leistungsübergreifende weitreichende Gesamtverantwortung des Auftragnehmers gewünscht. Dies ist vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt und nur mit einer Gesamtvergabe zu verwirklichen. Mit den begrenzten personellen Ressourcen wäre auch eine -bei Losvergabe nötige- Koordination der vielen Schnittstellen möglicher unterschiedlicher Auftragnehmer nicht zu leisten.
Nach sorgfältiger und umfassender Abwägung aller für und gegen eine Losaufteilung sprechenden Gesichtspunkte im Rahmen des konkreten Beschaffungsbedarfs überwiegen aus Sicht der LHM klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen.
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Abweichung von der Regelvergabe:
Aufgrund der Komplexität des Auftragsgegenstandes und der finanziellen Rahmenbedingungen ist ein Verhandlungsverfahren zulässig. Es ist den Bietern insbesondere nicht möglich einen Gesamtpreis für den Betrieb der aktuellen Systemlandschaft mit einer monatlichen Pauschale abzugeben, ohne dass der Auftragsgegenstand in der geplanten Verhandlungsrunde ausführlich dargelegt und besprochen wird. Zudem kann nur mit einem Verhandlungsverfahren und der ausführlichen Behandlung des Auftragsgegenstandes in der einen geplanten Verhandlungsrunde das Risiko minimiert werden, dass andere Bieter den Auftragsgegenstand weniger gut kennen und kalkulieren können als der bisherige Auftragnehmer.
Der geschätzte Auftragswert (mit Beginn des Regelbetriebs über 4 Jahre) kann unterschritten werden und stellt keine Mindestabnahmemenge dar. Wesenszug einer Rahmenvereinbarung ist, dass keine genaue Abnahmemenge vorhergesagt werden kann.
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Rahmenvereinbarung:
Höchstmenge/Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 501.875.000 € brutto
Schätzmenge/Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 401.500.000 € brutto
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage geschätzt und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen und Erfahrungswerten der letzten Jahre des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen mit Stand vom Februar 2022.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten Aufgaben/Leistungen, insbesondere gemäß § 5 RVBD, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen auch in zeitlicher Hinsicht. Da die Bedarfserhebung nach dem Stand vom Februar 2022 getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen und Entwicklungen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Aufgaben/Leistungen möglich. Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für den Auftraggeber zum Abruf solcher weiteren Aufgaben/ Leistungen begründet. Der vorgesehene Regelbetrieb soll nach Abschluss der Transitionsphase beginnen. An den Regelbetrieb schließt sich im Fall eines Auftragnehmerwechsels noch eine Endmigration an. Im Sinne des § 21 Absatz 2 Satz 2 VgV werden die Landeshauptstadt München (insbesondere RIT und der Eigenbetrieb [gelöscht] sowie das RBS) als zukünftiger Vertragspartner der als Ergebnis dieses Vergabeverfahrens abzuschließenden Rahmenvereinbarung und die LHM Services GmbH als Abrufberechtigte aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung benannt.
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Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag kann erst geschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).