Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Laien (Private Use)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmgp.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Laien (Private Use)
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von insgesamt bis zu 71,0 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Laien (Private Use), aufgeteilt in vier Lose zu jeweils bis zu 15,95-18,90 Mio. Stück vergeben.
Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use)
Oberbayern
Kauf und Lieferung von bis zu 15,95 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARSCoV-2 für Laien (Private Use) , Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
- Bezugsberechtigte Stellen: 24
- Mindestmenge pro Einzelabruf einer bezugsberechtigten Stelle: 15.000
Ein Wechsel des angebotenen Tests nach Zuschlagserteilung kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn sich herausstellen sollte, dass
der ursprünglich angebotene Test nicht für die Erkennung der sog. Omikron-Variante des Coronavirus SARSCoV-2 geeignet sein sollte. Das Ersatzprodukt muss ansonsten gleich geeignet sein und alle in der hiesigen Leistungsbeschreibung vorgesehenen Anforderungen erfüllen. Für den Nachweis der Erkennbarkeit der sog. Omikron-Variante muss der Schnelltest auf einer offiziellen (z.B. einer vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten) Liste geführt werden. Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer einen vergleichbaren Nachweis liefern, mit dem die Erkennbarkeit der sog. Omikron-Variante durch das Ersatzprodukt belegt wird, siehe Leistungsbeschreibung Ziff. III.1.i).
Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use)
Schwaben, Oberbayern
Kauf und Lieferung von bis zu 18,9 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARSCoV-2 für Laien (Private Use) , Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
- Bezugsberechtigte Stellen: 16
- Mindestmenge pro Einzelabruf einer bezugsberechtigten Stelle: 15.000
Ein Wechsel des angebotenen Tests nach Zuschlagserteilung kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn sich herausstellen sollte, dass
der ursprünglich angebotene Test nicht für die Erkennung der sog. Omikron-Variante des Coronavirus SARSCoV-2 geeignet sein sollte. Das Ersatzprodukt muss ansonsten gleich geeignet sein und alle in der hiesigen Leistungsbeschreibung vorgesehenen Anforderungen erfüllen. Für den Nachweis der Erkennbarkeit der sog. Omikron-Variante muss der Schnelltest auf einer offiziellen (z.B. einer vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten) Liste geführt werden. Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer einen vergleichbaren Nachweis liefern, mit dem die Erkennbarkeit der sog. Omikron-Variante durch das Ersatzprodukt belegt wird, siehe Leistungsbeschreibung Ziff. III.1.i).
Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use)
Niederbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Oberbayern (hier nur das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Kauf und Lieferung von bis zu 18,6 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARSCoV-2 für Laien (Private Use) , Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
- Bezugsberechtigte Stellen: 36
- Mindestmenge pro Einzelabruf einer bezugsberechtigten Stelle: 15.000
Ein Wechsel des angebotenen Tests nach Zuschlagserteilung kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn sich herausstellen sollte, dass
der ursprünglich angebotene Test nicht für die Erkennung der sog. Omikron-Variante des Coronavirus SARSCoV-2 geeignet sein sollte. Das Ersatzprodukt muss ansonsten gleich geeignet sein und alle in der hiesigen Leistungsbeschreibung vorgesehenen Anforderungen erfüllen. Für den Nachweis der Erkennbarkeit der sog. Omikron-Variante muss der Schnelltest auf einer offiziellen (z.B. einer vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten) Liste geführt werden. Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer einen vergleichbaren Nachweis liefern, mit dem die Erkennbarkeit der sog. Omikron-Variante durch das Ersatzprodukt belegt wird, siehe Leistungsbeschreibung Ziff. III.1.i).
Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use)
Mittelfranken, Unterfranken, Oberbayern (hier nur das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Kauf und Lieferung von bis zu 17,5 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARSCoV-2 für Laien (Private Use) , Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
- Bezugsberechtigte Stellen: 25
- Mindestmenge pro Einzelabruf einer bezugsberechtigten Stelle: 15.000
Ein Wechsel des angebotenen Tests nach Zuschlagserteilung kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn sich herausstellen sollte, dass
der ursprünglich angebotene Test nicht für die Erkennung der sog. Omikron-Variante des Coronavirus SARSCoV-2 geeignet sein sollte. Das Ersatzprodukt muss ansonsten gleich geeignet sein und alle in der hiesigen Leistungsbeschreibung vorgesehenen Anforderungen erfüllen. Für den Nachweis der Erkennbarkeit der sog. Omikron-Variante muss der Schnelltest auf einer offiziellen (z.B. einer vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten) Liste geführt werden. Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer einen vergleichbaren Nachweis liefern, mit dem die Erkennbarkeit der sog. Omikron-Variante durch das Ersatzprodukt belegt wird, siehe Leistungsbeschreibung Ziff. III.1.i).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use)
Ort: Röttenbach
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use)
Ort: Röttenbach
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use)
Ort: Langkampfen
NUTS-Code: AT333 Osttirol
Land: Österreich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use)
Ort: Langkampfen
NUTS-Code: AT333 Osttirol
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in Abschnitt II. unter 1.7) sowie in Abschnitt V. jeweils unter 2.4) eingetragenen Auftragswerte wurden aus technischen Gründen eingetragen, da die Formularfelder auf der eNotices-Plattform nicht frei bleiben können.
Die bezuschlagten Preise werden nicht veröffentlicht, da sie Geschäftsgeheimnisse beinhalten.
Ort: München
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]