Glasreinigung Olympiapark München
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glasreinigung Olympiapark München
Glasreinigung diverser Objekte des Auftraggebers
München
Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen neuen Dienstleister für die Erbringung von Glasreinigungsleistungen. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags ist die Glasreinigung folgender Objekten des Olympiaparks: Olympia-Eissportzentrum, Olympiaturm, Kleine Olympiahalle, Olympiahalle, Verwaltungsgebäude, Olympiastadion, Werner-von-Linde-Halle.
Es besteht die einseitige Option für den Auftraggeber, den Auftrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist. Der Auszug darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 6 Monate sein. Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen, der ebenfalls bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 6 Monate sein darf. Für ausländische Bewerber ist ein Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit entsprechender Aktualität (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitgliedgesondert. Bei Bietergemeinschaften ist daher je ein Auszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
a) Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Die Bieter haben einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall in Kopie vorzulegen:
- [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personenschäden,
- [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden,
- [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungs- und Obhutsschäden,
- [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust.
Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine zweifache Maximierung handeln.
Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung (Kopie) zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate sein. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Einreichung seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine für das konkrete Verfahren ausgestellte Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Auftragserteilung.
b) Angaben zum Umsatz
Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz im Geschäftsbereich Reinigungsdienstleistungen (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Die Erklärung hat gesondert nach Umsätzen für das Gesamtunternehmen bzw. dem Gesamtkonzern (sofern einschlägig) und ggf. für die zur Ausführung des Vertrags vorgesehene Gesellschaft zu erfolgen. Hierfür ist das Formblatt in Anlage 6 der Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Nachweis über das Vorhandensein einer Versicherung bzw. der Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen,
- Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von 0,5 Mio. EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Grundsätzlich ist der geforderte Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrags vorgesehene Gesellschaft nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden.
Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden. Der Auftraggeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens einer Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen zu machen, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist.
Als nach Art (Leistungsbereich) und Umfang vergleichbar gelten nur solche Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
a) Die benannte Referenz muss bzw. die benannten Referenzen müssen insgesamt folgende zwei Leistungsbereiche abdecken:
- Glasreinigung öffentlicher Gebäude unter Einsatz von Steighilfen (z. B. Leitern, Hubgeräte, Arbeitsbühnen, Gerüste)
- Glasreinigung öffentlicher Gebäude unter Einsatz von Industriekletterern
Die benannten Referenzen können dabei die zwei Leistungsbereiche auch kumulativ abdecken. Die Leistungsbereiche müssen also nicht durch eine einzige Referenz abgedeckt werden, sondern können auch durch bis zu zwei einzelne Referenzen zusammen umfasst sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bieter für alle Leistungsbereiche ausnahmslos Referenzen vorweisen kann.
b) Mindestens eine Referenz muss folgenden Umfang aufweisen, der anhand der Kapazität der jeweiligen Referenzobjekte bemessen wird:
- 50.000 m² Jahresreinigungsfläche
Für die Angaben ist ausschließlich das als Anlage 5 beigefügte Formblatt zu verwenden. Eigene Referenzlisten werden nicht berücksichtigt.
Referenzen
- Vorlage von mindestens einer Referenz, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag Angebotsfrist),
- Die angegebene Referenz muss (einzeln oder kumulativ) alle zwei genannten Leistungsbereiche abdecken,
- Eine angegebene Referenz muss mindestens die genannte Jahresreinigungsfläche aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens 2 Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nichtzugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber führt eine verpflichtende Objektbesichtigung durch. Folgende Termine stehen für eine Objektbesichtigung zur Verfügung: 09.03.2022, von 12:00 bis 15:00 Uhr; 10.03.2022, von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr; 22.03.2022, von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Aufgrund zwingender betrieblicher Gründe können keine alternativen Termine angeboten oder akzeptiert werden. Die Bieter werden dringend gebeten, sich die genannten Termine zu reservieren. Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht. Die Bieter werden gebeten, sich umgehend, spätestens bis zwei Tage vor dem gewünschten Termin über die Vergabeplattform „aumass“ anzumelden. Treffpunkt für die Objektbesichtigung ist jeweils der Haupteingang des Verwaltungsgebäudes der Vergabestelle, Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass vorherige Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers unbedingt erforderlich ist. Die Objektbesichtigung ist verpflichtend und zwingende Voraussetzung für die Wertung eines Angebots. Die Bieter haben ihre Teilnahme mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt „Bestätigung Objektbesichtigung“ (Anlage 7) durch den anwesenden Vertreter des Auftraggebers bestätigen zu lassen. Das vorausgefüllte Formblatt ist zum Termin mitzubringen. Das unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen.
Die Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung sind vor Ort einzuhalten (z. B. Maskenpflicht). Der Bieter hat sich hierzu tagesaktuell für den Bereich „Stadt München“ zu informieren.
Die Bieter haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe des Formblattes in Anlage 4 der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Bieter haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zu geben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung in Anlage 4 trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).