Rahmenvertrag Executive Search & Professional Search Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Executive Search & Professional Search
Die anspruchsvollen Aufgaben am HMGU machen immer wieder die Rekrutierung von Spitzenkräften für Management Positionen und von Fachspezialisten notwendig. Als zusätzliches Instrument der Personalsuche sollen Executive Search (Los 1) Anbieter und Professional Search (Los 2) beauftragt werden.
Rahmenvertrag Executive Search
Executive Search: Schätzung: 2 Vermittlungen pro Jahr, 8 Vermittlungen während Vertragslaufzeit. Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Rahmenvertrag Professional Search
Professional Search: Schätzung: 4 Vermittlungen pro Jahr, 16 Vermittlungen während Vertragslaufzeit. Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Es soll ein Dienstleisterpool aus den fünf (5) bestplatzierten Bietern gebildet werden. Bei Punktgleichheit zwischen 2 oder mehreren Bietern entscheidet das Los Innerhalb des Dienstleisterpools erfolgt eine Einzelbeauftragung nach folgenden Kriterien: a) Anzahl der erfolgreichen Vermittlungen innerhalb der letzten drei Jahre vor Einzelbeauftragung aus dem jeweils einzeln zu beauftragenden Bereich. Der Bieter mit der höchsten Vermittlungszahl erhält den Einzelauftrag. Bei Punktgleichheit mehrerer Bieter entscheidet das Los. b) Sofern dieser Bieter innerhalb von 2 Wochen nach Einzelbeauftragung dem HMGU kein geeignetes Profil vorlegt, gilt der Einzelauftrag als mit sofortiger Wirkung beendet und der nach § 3 a) zweitplatzierte Dienstleister erhält die Einzelbeauftragung unter gleichen Bedingungen wie der erstplatzierte Dienstleister. Diese Regelung setzt sich bis zum letztplatzierten Bieter aus dem Bieterpool fort. Sollte auch dieser kein geeignetes Profil innerhalb von 2 Wochen nach Einzelbeauftragung dem HMGU vorlegen können, ist das HMGU berechtigt, Dienstleister außerhalb des Dienstleiterpools mit der entsprechenden Vermittlungsdienstleistung zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Executive Search
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Professional Search
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist einNachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigtwerden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, überdie Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keineInformation über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über dieZuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beimbetroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.