Angiographiegerät Artis Pheno
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schongau
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86956
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meinkrankenhaus2030.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Angiographiegerät Artis Pheno
Beschaffung eines Angiographiegeräts Artis Pheno für einen interdisziplinären OP-Saal
Schongau
Lieferung und Bereitstellung eines Angiographiegeräts des Typs Artis pheno für einen interdisziplinären OP-Saal
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftraggeber erachtet folgende technische Anforderungen als zwingend erforderlich:
Aus Gründen der Baustatik kommt nur ein rein bodenmontiertes System in Frage. Eine statische Ertüchtigung der Decke des OP-Saales, in dem das System zum Einsatz kommen wird, wäre zwar möglich, aber mit einer erheblich längeren Umbauzeit und erheblichen Unsicherheiten verbunden. Daher wird ein bodenmontiertes System gewählt.
Für eine interdisziplinäre Nutzung des OP-Saales auch ohne Angiographiesystem muss sich das zu beschaffende Gerät in eine den OP-Ablauf nicht störende Parkposition bewegen lassen, ohne dass der Zugang zum OP-Tisch beeinträchtigt ist. Aus der Parkposition muss das System ggf. innerhalb weniger Sekunden zum Patiententisch bewegt und völlig flexibel positioniert werden können. Dies muss auch jederzeit während eines laufenden Eingriffes geschehen können.
Die Anlage muss vollständig kompatibel mit einem OP-Tischsystem sein, welches für verschiedene Fachdisziplinen auswechselbare Tischplatten und Zubehör anbietet.
Zur Sicherheit von Patienten, Mitarbeitern und Gerät muss das Gerät in Kombination mit dem OP-Tisch ein Kollisionsschutzsystem mittels Sensoren aufweisen. Durch den in der Höhe einstellbaren C-Bogen muss das Isozentrum auch bei schräggestellter Tischplatte erhalten bleiben, dies ist Voraussetzung für beste Ergebnisse bei CO2-Angiographie und 3D-Scan.
Das ausgewählte Gerät erfüllt die vorstehenden Voraussetzungen. Darüber hinaus sichert der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Erhalt der Decke, des Bodens (Ausnahme Fuß des Röntgensystems) und der Wandverkleidungen zu. Somit ist neben einer Verkürzung der Umbauzeit (und damit auch der Zeit, in der der OP-Saal nicht genutzt werden kann) eine Reduzierung der Planungs- und Baukosten gewährleistet und das Risiko von Verzögerungen hinsichtlich der Lieferung und Ausführung sämtlicher an einem Umbau zur statischen Ertüchtigung beteiligten Gewerke erheblich minimiert.
Daneben verfügt das gewählte System über einen Detektor mit Abmessungen von 30x40cm und eine laterale Abdeckung von mind. 190cm beim 2-D Scan. Die C-Bogenöffnung von 95cm ist besonders weit und bietet daher die seitens des Auftraggebers für zwingend erachtete Möglichkeit, auch schwergewichtige Patienten zu behandeln.
Schließlich bietet der Auftragnehmer ein hervorragendes Konzept in Bezug auf Strahlenschutz und Bildqualität, da sich fünf Parameter (Spannung, Stromstärke, Zeit, Fokus und Filter) unabhängig vom Angulationsgrad automatisch anpassen.
Der Auftraggeber hat eine Markterkundung durchgeführt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorstehenden Anforderungen nur durch das System Artis pheno erfüllt werden, welches nur im Direktvertrieb vom Auftragnehmer erworben und installiert werden kann. Im Rahmen der Markterkundung konnten keine vertretbaren Alternativen identifiziert werden.
Daher ist nur der Auftragnehmer in der Lage, den vorliegenden Lieferauftrag auszuführen. Die Beschaffung des Geräts im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist vorliegend nach §14 Abs.4 Nr.2 lit. b) VgV zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Angiographiegerät Artis pheno
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Dieser wird im Vorliegenden gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht, da die Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Da es sich um ein Pflichtfeld handelt, wurde der fiktive Wert von 1 EUR angegeben.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 3 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen.