Planungsleitungen Technische Ausrüstung – Küchentechnische Anlagen – Küchenplanung (Anlagengruppe 7, § 53 HOAI) (Leistungsphasen 1 bis 9)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleitungen Technische Ausrüstung – Küchentechnische Anlagen – Küchenplanung (Anlagengruppe 7, § 53 HOAI) (Leistungsphasen 1 bis 9)
Planungsleitungen Technische Ausrüstung – Küchentechnische Anlagen – Küchenplanung (Anlagengruppe 7, § 53 HOAI) (Leistungsphasen 1 bis 9)
Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau der Fachoberschule (FOS) Starnberg Planungsleitungen Technische Ausrüstung – Küchentechnische Anlagen – Küchenplanung (Anlagengruppe 7, § 53 HOAI) (Leistungsphasen 1 bis 9).
Die vorliegende Bauaufgabe beinhaltet die Planung und Errichtung einer Fachoberschule auf dem Grundstück des Landkreises Starnberg am Seilerweg.
Mögliche Vertragsverlängerungen z.B. bei Gewährleistungsunterbrechung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige der juristischen Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen
Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch
Richtlinie 2.13/55/EU) zu tragen oder;
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und / oder im Falle der Auftragserteilung tätig werden und ihre Dienstleistungserbringung nach der Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
- tätigkeitsbezogener Mindestumsatz der letzten drei Geschäftsjahre mind. 150.000,00 € netto pro Geschäftsjahr
- Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung:
Im Auftragsfall muss eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens
- 3,0 Mio. € für Personenschäden,
- 1,0 Mio. € für sonstige Sach- und Vermögensschäden, (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler)
pro Jahr zweifach maximiert, spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung abgeschlossen sein. Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Vertragslaufzeit und der Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten. Der Versicherungsschutz ist einen Tag nach Ablauf der zwei Wochen, unaufgefordert nachzuweisen.
Bietergemeinschaft:
Im Falle der Zuschlagserteilung, muss in der nach Abschluss der Versicherung übermittelten Versicherungspolice die Bietergemeinschaft (bzw. Arbeitsgemeinschaft) bezeichnet sein.
- Die Anzahl der Beschäftigtenzahl des Unternehmens des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in Summe und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (einschl. Büroinhaber) muss in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre durchschnittlich mindestens drei (3) Vollzeitäquivalente (VÄ) betragen haben.
Alle Referenzprojekte Planung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7, Küchentechnische Anlagen, Küchenplanung, müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Alle der angegebenen Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2014 mit der Leistungsphase 1, ersatzweise 2, begonnen und bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote mindestens bis Abschluss der Leistungsphase 5 im Sinne des § 55 HOAI fertiggestellt (abgenommen) sein.
Alle der angegebenen Referenzprojekte müssen in den Leistungsphasen 2 bis 5 im Sinne des § 55 HOAI vom Bieter oder einem Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht worden sein.
Alle der angegebenen Referenzprojekte müssen mindestens entsprechend der Honorarzone II (gemäß HOAI) entlohnt worden sein.
Darüber hinaus müssen alle angegebenen Referenzprojekte Planung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 7, Küchentechnische Anlagen, Küchenplanung, in der Gesamtschau mindestens folgende (zusätzliche) Mindestanforderungen erfüllen:
- Bei mindestens zwei (2) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um Referenzobjekte vergleichbarer Nutzung (hier: Schule, Fachoberschule) handeln für die Küchen mindestens mittlerer Größe (gemäß HOAI Anlage 15.2) geplant und ausgeführt wurden.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss die Nutzungsaufnahme im Sinne des Art. 78 Abs. 2 BayBO mit Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote erfolgt sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um ein Neubauprojekt (kein Neubau inkl. Umbau/Sanierung) handeln.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte müssen die anrechenbaren Kosten für die technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen (ALG) 7, Küchentechnische Anlagen, mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen (haben).
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um die Planung einer Zubereitungsküche mit küchentechnischer Ausstattung für mehr als 300 Verpflegungsteilnehmern handeln/gehandelt haben.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss eine Zubereitungs- oder Mischküche mit Ausgabe(-bereich und -einrichtungen) an die Verpflegungsteilnehmer einschließlich Abrechnungssystem/en geplant worden sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um ein Bau-vorhaben im Zusammenhang mit Fördermitteln und der Verpflichtung zur Ausschreibung der Baugewerke nach öffentlichem Vergaberecht handeln/gehandelt haben.
In der Gesamtschau werden die (zusätzlichen) Anforderungen (= „-„ Spiegelstriche) beispiels-weise erfüllt, wenn das Referenzprojekt 1 nur die erste Anforderung erfüllt. Das Referenzprojekt 2 keine der genannten Anforderungen und das Referenzprojekt 3 dafür alle sieben (7) Anforderungen erfüllt.
Treffen die o.g. Mindestanforderungen (teilweise abgekürzt MA) nicht zu, wird das Unternehmen nicht weiter berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Starnberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber/Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe- und Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Vergabeunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf dem eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Die Einreichung von Angeboten ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal möglich. Die Einreichung von schriftlichen
Angeboten ist nicht zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.lk-starnberg.de/