Rahmenvertrag Agenturleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LRA-2022-IZ1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8421700
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Agenturleistungen
Der Landkreis Eichstätt vergibt die Gestaltung und Umsetzung aller vom Auftraggeber (und der weiteren abrufberechtigten Stellen) herausgegebenen Printprodukte des Naturpark Altmühltal an eine Agentur.
85072 Eichstätt
Der Landkreis Eichstätt vergibt die Gestaltung und Umsetzung aller vom Auftraggeber (und der weiteren abrufberechtigten Stellen) herausgegebenen Printprodukte des Naturpark Altmühltal an eine Agentur. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren mit der einseitigen Option für den Auftraggeber, den Rahmenvertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Eine Abrufverpflichtung für den Auftraggeber aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht.
Beschreibung der Verlängerungen:
Einseitige Verlängerungsoption des AG zweimal ein Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Der Rahmenvertrag enthält eine Änderungsoption für etwaige Mehrleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
(2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
(3) Zur Nachweisführung ist die I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.
(4) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten Ausschlussgründe.
(5) Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben:
(1) Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2020, 2019, 2018).
(2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen in zweifacher Maximierung ausweisen. Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
(3) Zur Nachweisführung ist die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
In den letzten drei Geschäftsjahren ist mindestens ein Gesamtumsatz von EUR 500.000,00 (zzgl. USt.) im Jahr nachzuweisen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen:
- Personenschäden: mind. EUR 1.000.000,00
- Sachschäden: mind. EUR 1.000.000,00
- Vermögensschäden: mind. EUR 1.000.000,00
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III.1.3) der Auftragsbekanntmachung) hat der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen abzugeben:
(1) Kurzdarstellung, die maximal zwei DIN A4-Seiten (mit Grafiken 3 DIN A4-Seiten), Schriftgröße nicht kleiner als 11, umfassen darf. Der Bewerber muss darlegen, welche Leistungsschwerpunkte das Unternehmen hat und welche Qualitätsmanagementmaßnahmen er in seinem Unternehmen umsetzt.
(2) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen.
(3) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre (2021, 2020, 2019) vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ersichtlich ist.
(4) Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, z.B. Kartographie, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist.
(5) Zur Angabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Bewerber müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren vorlegen. Werden mehr als drei Referenzen nachgewiesen, ist dies zulässig.
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie die dauerhafte (d. h. seit mind. einem Jahr und mindestens fünf Einzelprojekte in diesem Zeitraum) Erbringung von Agenturleistungen für den Auftraggeber zum Gegenstand haben, die mindestens die Beratung des Auftraggebers, die Gestaltung von Publikationen in Text und Bild und die Erbringung journalistischer Leistungen umfassen.
Verpflichtungen beim Einsatz von Nachunternehmern
Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung Nachunternehmer einsetzen möchte, muss er bei der Einholung der Angeboten KMU und Existenzgründungen angemessen beteiligen. Bei jeder Unterbeauftragung muss der Auftragnehmer die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und er darf dem Nachunternehmer keine davon abweichenden, ungünstigeren Regelungen auferlegen.
Gleiche Entgeltzahlung Der Auftragnehmer ist bei der Ausführung des Auftrags verpflichtet, alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere
- den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren.
- gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu bezahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen.
Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bewerber nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
(2) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber bzw. –bieter behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der I.2.2_Erklärung Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen.
(3) Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
(4) Die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten erfolgt über das Angebotstool der Vergabeplattform.
(5) Gemäß der Rechtsprechung des EuGH besteht bei dieser Rahmenvereinbarung ein Höchstwert von EUR 711.000 (netto). § 132 GWB bleibt unberührt.
(6) Neben dem AG sind der Verein Naturpark Altmühltal (Südl. Frankenalb) e.V. und der Tourismusverband Naturpark Altmühltal e.V. abrufberechtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem AG innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB.
(4) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]