Betrieb des Impfzentrums 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: IZ_2022_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kissingen
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97688
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb des Impfzentrums 2022
Fortbetrieb des Bayerischen Impfzentrums des Landkreises Bad Kissingen vom 01.04.2022 bis 31.12.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau.
Fortbetrieb des Bayerischen Impfzentrums des Landkreises Bad Kissingen vom 01.04.2022 bis 31.12.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau.
Aus den in der Leistungsbeschreibung genannten Gründen kann eine Option zur Verlängerung des Vertragszeitraums um weitere 6 Monate bis längstens 30.06.2023 im beidseitigem Einverständnis vereinbart werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des
Staates, in dem sie niedergelassen sind und/oder der Handwerksrolle ihres Sitzes,
nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Auf gesondertes Verlangen ist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in die
Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige
sonstige Nachweise bzw. bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigung ihres
Herkunftslandes.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter
Höhe:
für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 €
für Sachschäde in Höhe von mindestens 100.000,00 €
für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 50.000,00 €
Ein Nachweis über die Einbindung des Bewerbers in den Betrieb eines Impfzentrums oder einer Teststrecke oder einer vergleichbaren Einrichtung in den letzten 2 Jahren ist zu erbringen.
Für die Impfungen müssen mind. 4 medizinische Fachkräfte mit erfolgreich abgeschlossener MFA-Ausbildung o. gleichwertig eingesetzt werden.
Für die Nachbeobachtung nach der Impfung muss mind. 1 Fachkraft mit erfolgreich abgeschlossener MFA-Ausbildung oder mit erfolgreich abgeschlossener Rettungssanitäterausbildung eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Diese hinreichend begründete Dringlichkeit liegt aktuell vor, da bei der regulären Angebotsfrist
eine Beauftragung zum 01.04.22 nicht mehr möglich ist. Ein finales Konzept zur Fortführung der
bayerischen Impfstrategie bis 31.12.22 wurde dem Landratsamt Bad Kissingen erst am 11.02.22 übermittelt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass
A. die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 Abs. 1 GWB).
B. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (§ 160 Abs. 2 GWB)
C. ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kissingen
Postleitzahl: 97688
Land: Deutschland