22 E 041 - Lagertechnik, Fahrregalanlagen für das Stadtarchive Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 041
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 041 - Lagertechnik, Fahrregalanlagen für das Stadtarchive
Anzubieten, zu liefern und zu montieren sind feststehende und fahrbare Archivregalachsen, bestehend aus ein- und doppelseitigen Regalfeldern mit ca. 950 lfm Fahrregalwägen mit Archivregalaufbauten sowie ca. 300 lfm feststehende Archivregale und Planschränke
Anzubieten, zu liefern und zu montieren sind feststehende und fahrbare Archivregalachsen, bestehend aus ein- und doppelseitigen Regalfeldern mit ca. 950 lfm Fahrregalwägen mit Archivregalaufbauten sowie ca. 300 lfm feststehende Archivregale und Planschränke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot die Präqualifikation der Bewerber bzw. das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (VHB Bayern) oder die Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 16a VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Bewerber müssen die Eintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind und/oder der Handwerksrolle Ihres Sitzes, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 6 EU VOB/A i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Teilnahmebedingungen siehe unter Punkt III.1.1)
Gemäß Eignungsnachweise § 6a EU Nr. 2 VOB/A
Teilnahmebedingungen siehe unter Punkt III.1.1)
*
Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV und § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
Er ist der Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholungen von Verfahrensschritten.
Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. i. d. Zusammensetzung einer AG anzuzeigen.
*
Bei Nachunternehmerleistungen ist anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 6a EU Nr. 3i VOB/A.
Die Eignungsleihe ist in § 47 VgV und § 6d EU VOB/A geregelt. Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, gefordert.
Gemäß Eignungsnachweise § 6a EU Nr. 3 VOB/A
Mit dem Angebot einzureichende Eignungskriterien:
Nachweis der Einhaltung der BG-Regeln Lagereinrichtungen und Geräte BGR 234 oder gleichwertiges Prüfzeugnis
Nachweis des Gütezeichen RAL - RG 614 oder gleichwertiger Nachweis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]