Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern durch Leasing für die Mitarbeiter der Kliniken der Klinik-Kompetenz-Bayern eG und der Pflegeheime der Kommunalen Altenhilfe Bayern eG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg i. Bay.
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinik-kompetenz-bayern.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg i. Bay.
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunale-altenhilfe-bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern durch Leasing für die Mitarbeiter der Kliniken der Klinik-Kompetenz-Bayern eG und der Pflegeheime der Kommunalen Altenhilfe Bayern eG
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Rahmenvertrages über die
Bereitstellung von Fahrrädern nebst Zubehör durch Leasing für die Mitarbeiter der Kliniken der Klinik-
Kompetenz-Bayern eG und der Pflegeheime der Kommunalen Altenhilfe Bayern eG sowie dazugehörigen
sowie dazugehörigen Umsetzungs- und Serviceleistungen über eine Laufzeit von sechs Jahren. Die
Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer
als Leasinggeber und den jeweiligen Kliniken und Pflegeheimen als Leasingnehmer. Zudem enthält die
Rahmenvereinbarung Bedingungen für die jeweiligen Einzelleasingverträge, die die jeweiligen Kliniken und
Pflegeeinrichtungen für die Mitarbeiter schließen, ehe eine Überlassung des jeweils geleasten Fahrrads
aufgrund des Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages zwischen dem Mitarbeiter und der jeweiligen
Klinik oder dem jeweiligen Pflegeheim erfolgt.
Die Klinik-Kompetenz-Bayern eG ist ein Verbund, dem derzeit insgesamt 31 Träger mit 62 kommunalen und
freigemeinnützigen Kliniken sowie Medizinischen Versorgungszentren im Freistaat Bayern angehören. Diesen
Kliniken gehören derzeit rund 33.200 Mitarbeiter und rund 2.100 Auszubildende an.
Die Kommunale Altenhilfe Bayern eG ist ein freiwilliger Verbund von insgesamt 21 Gebietskörperschaften, die
als Bestandteil der Daseinsvorsorge 73 kommunale Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 6.986 Betten betreiben.
Die Mitglieder der KABayern beschäftigen rund 5.410 Mitarbeiter und davon 442 Auszubildende.
Als Verbünde von Kliniken und Pflegeheimen in der Trägerschaft von Gebietskörperschaften sind die Mitglieder
der Klinik-Kompetenz-Bayern eG und der Kommunalen Altenhilfe Bayern eG ebenfalls Mitglied des Verbandes
kommunaler Arbeitgeber, sodass deren Arbeitnehmer dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
unterfallen. Dieser wurde für sämtliche Arbeitnehmer von kommunalen Arbeitgebern – mit Ausnahme von
Auszubildenden, Schülern, Dual Studierenden, Praktikanten, geringfügig Beschäftigten und Beschäftigten in der
Freistellungsphase – mit Wirkung zum 01.03.2021 um den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des
Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25.10.2020 (TV-Fahrradleasing) ergänzt.
Die Klinik-Kompetenz-Bayern eG und die Kommunale Altenhilfe Bayern eG beabsichtigen die Umsetzung des
TV-Fahrradleasing für die ihnen angehörenden Kliniken und Pflegeeinrichtung, der es diesen ermöglicht, unter
Nutzung dieser tarifvertraglichen und steuerrechtlichen Erleichterungen, Fahrräder i. S. d. § 63a StVZO sowie
nach dem TV-Fahrradleasing leasingfähiges Zubehör bei einem Unternehmen zu leasen und den Mitarbeitern
zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher die Vergabe einer Rahmenvereinbarung, auf dessen
Grundlage Einzelleasingverträge zur Bereitstellung von Fahrrädern nebst Zubehör für die Mitarbeiter Kliniken
der Klinik-Kompetenz-Bayern eG und Pflegeinrichtungen der Kommunalen Altenhilfe Bayern eG geschlossen
werden können.
Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer
als Leasinggeber und den jeweiligen Kliniken und Pflegeeinrichtungen als Leasingnehmer. Zudem enthält
die Rahmenvereinbarung Bedingungen für die jeweiligen Einzelleasingverträge, die die Kliniken und
Pflegeeinrichtungen für die Mitarbeiter schließen, ehe eine Überlassung des jeweils geleasten Fahrrads aufgrund des Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages zwischen dem Mitarbeiter und der jeweiligen
Klinik oder Pflegeeinrichtung erfolgt.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen:
• Bereitstellung eines Fahrrads sowie leasingfähiges Zubehör (z. B. Versicherung, Fahrradschloss, Licht, Pedale
usw.) nach Wahl des Mitarbeiters, Arztes oder Familienangehörigen aufgrund eines Einzelleasingvertrages
• Umsetzung der Rahmenvereinbarung in den Verwaltungsstrukturen der Kliniken und Pflegeeinrichtungen,
insbesondere durch Verfügbarkeit eines Ansprechpartners sowieSchulung der bei den Kliniken und
Pflegeeinrichtungen verantwortlichen Mitarbeiter;
• Umsetzung der Rahmenvereinbarung sowie Abwicklung des Verfahrens zur Bereitstellung des Fahrrads durch
Betrieb einer Online-Plattform oder Softwareapplikation und durch Verfügbarkeit von Ansprechpartnern für die
bei den Kliniken und Pflegeeinrichtungen verantwortlichen Personen;
• Vermarktung des Fahrradleasings bei den Mitarbeitern der Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie
• Serviceleistungen für die Mitarbeiter, wie z. B. jährliche Wartungs- und Inspektionsleistungen an den
Fahrrädern.
Angaben zu den abgerufenen Mengen können Teil D der Vergabeunterlagen entnommen werden. Die zum
Abschluss von Einzelleasingverträgen berechtigten Kliniken und Pflegeeinrichtungen ergeben sich aus § 3 Abs.
2 der Rahmenvereinbarung (Teil E der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]