Verwerten/Vermarkten von Altpapier (PPK) Referenznummer der Bekanntmachung: AB-PPK2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-ab.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stwab.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kissingen
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97688
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfall-scout.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kissingen
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97688
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badkissingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwelt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Veitshöchheim
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.team-orange.info
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schweinfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlstadt
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97753
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.main-spessart.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.main-tauber-kreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-mkk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-schweinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwerten/Vermarkten von Altpapier (PPK)
Verwertung/Vermarktung von Altpapier aus den Landkreisen Aschaffenburg, Bad Kissingen, Kitzingen, Würzburg, Main-Spessart, Main-Kinzig-Kreis, Main-Tauber-Kreis, Schweinfurt sowie die Städte Aschaffenburg, Bad Kissingen und Schweinfurt.
Menge: ca. 87.000 Mg/a
PPK aus dem Landkreis Aschaffenburg
Abholorte nach II.2.4 und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus dem Landkreis Aschaffenburg incl. Abholung des PPK an der vom AG benannten Umschlagstelle in der Stadt Aschaffenburg. Eine Beladung von Walking-Floor-Fahrzeugen ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus der Stadt Aschaffenburg
Abholorte nach II.2.4 und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus der Stadt Aschaffenburg. Abholung des PPK an dem vom AG benannten Ort in der Stadt Aschaffenburg. Eine Beladung von Walking-Floor-Fahrzeugen ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Landkreis Bad Kissingen
Abholort nach II.2.4 und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus dem Landkreis Bad Kissingen. Abholung vom Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal. Eine Beladung von Walking-Floor-Fahrzeugen ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus der Stadt Bad Kissingen
Abholorte nach II.2.4 und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus der Stadt Bad Kissingen incl. Gestellung von Containern (3 Stück) und Abholung der vollen Container im Tausch mit leeren vom städtischen Wertstoffhof in Bad Kissingen.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Landkreis Kitzingen
Abholorte nach II.2.4 und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus dem Landkreis Kitzingen incl. Gestellung von Containern (6 Stück) und Abholung der vollen Container im Tausch mit leeren von der Umschlagstelle des AG am Standort des Kompostwerks Klosterforst, 97318 Kitzingen.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Landkreis Würzburg
Abholorte nach II.2.4 und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus dem Landkreis Würzburg incl. Abholung an dem vom AG benannten Ort. Die Beladung von Walking-Floor-Fahrzeugen ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus der Stadt Schweinfurt
Abholort nach II.2.4 und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus der Stadt Schweinfurt incl. Abholung an dem vom AG benannten Ort (Betriebshof des Servicebetriebs). Die Beladung von Walking-Floor-Fahrzeugen ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Landkreis Main-Spessart
Abholort nach II.2.4 und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus dem Landkreis Main-Spessart. Abholung des PPK an der vom AG benannten Umschlagstelle im Landkreis Main-Spessart. Eine Beladung von Walking-Floor ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Main-Tauber-Kreis
Abholort nach II.2.4 und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus dem Main-Tauber-Kreis incl. Abholung an den vom AG benannten Umschlagstellen im Main-Tauber-Kreis. Eine Beladung von Walking-Floor ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Main-Kinzig-Kreis
Abholorte nach II.2.4 und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus dem Main-Kinzig-Kreis incl. Abholung an der vom AG benannten Umschlagstelle in Gelnhausen-Hailer. Eine Beladung von Walking-Floor ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Landkreis Schweinfurt
Abholorte nach II.2.4 und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus dem Landkreis Schweinfurt incl. Abholung an der vom AG benannten Umschlagstelle im Landkreis Schweinfurt
Eine Beladung von Walking-Floor ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 3 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 3 Verlängerungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zum voranstehenden Satz kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 5.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 5.000 Mg/a pro Referenz nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen – jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (5.000 Mg/a pro Referenz) – vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3.1 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenzprojekts weniger als 5.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit)
Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3.2 für das Jahr 2021. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit)
Zur Eignungsleihe und Präqualifikation: Siehe Nr. III.1.2.
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben , dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Nur Los 9: Mit dem Angebot muss der Bieter eine von ihm ausgefüllte Verpflichtungserklärung nach Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge Baden-Württemberg gemäß Formular (Anlage 2.3 Muster LTMG AEntG.docx“) vorlegen. Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Nur Los 10: Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Nur Los 10: Erklärung nach Anlage 2.2 zum Sachstand eines ggf. vorhandenen und/oder drohenden Ausschlusses aus Vergabeverfahren. Die Erklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeber weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der jeweilige AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Zur Angebotswertung: Von einer Einzellosvergabe wird dann abgesehen, wenn der Bieter einen Mehrpreis (als Preiszulage, anzugeben im Angebotsschreiben des jeweiligen Loses, ggf. ergänzend auf einem Beiblatt) im Fall der Vergabe mehrerer Lose an ihn vorsieht und sich hierdurch in jedem Los das jeweilige Angebot dieses Bieters auf Platz 1 (Wertungspreis) platziert. Es werden nur Preiszulagen gewertet, die einen Mehrpreis – ausgedrückt in €/Mg – vorsehen.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer mit Faxnummer usw. sind dieser Veröffentlichung unter VI 4.1 und dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen.