Entsorgungsleistungen von belasteten Paletten und Objekten Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2022-041
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsleistungen von belasteten Paletten und Objekten
Nach einem Brand in einem der Außendepots des Deutschen Museums in Ingolstadt verzeichnen dort gelagerte Paletten Rußauflagerungen und sollen entsorgt werden. In den Rußauflagerungen können Chloride und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) enthalten sein.
Zusätzlich müssen einzelne Objekte, die entsammelt wurden und in der Vergangenheit mit Bioziden behandelt worden sein können, entsorgt werden.
Für die Leistung soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden.
Das Außendepot befindet sich in Ingolstadt. Die genaue Adresse wird bei Auftragserteilung bekannt gegeben.
Durch den AN müssen durchgängig Container zur Verfügung gestellt werden. Die Leistung umfasst Anlieferung und Abholung. Bei den Containern soll es sich um Abrollcontainer mit Deckel handeln, die am Heck durch eine Flügeltüre zu öffnen sind und 40 m3 umfassen, da diese Größe für den vorgesehenen Standort perfekt passt.
Der AN hat über den Vertragszeitraum dauerhaft dafür Sorge zu tragen, dass jederzeit ein Container vor dem Depot zur Befüllung zur Verfügung steht.
Die Container werden entweder mit den oben genannten kontaminierten Paletten, Hölzer und Exponaten gefüllt. Anschließend muss der AN den Inhalt fachgerecht entsorgen. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem AG im Auftragsfalle vorzulegen.
Über den Vertragszeitraum werden sich sukzessive ca. 1811 belastete Holzpaletten ansammeln, die entsorgt werden müssen. Die Größen variieren.
Das Gewicht der zu entsorgenden Paletten und Hölzer wird auf ca. 50 to geschätzt.
Hinzu kommen vereinzelt entsammelte Museumsobjekte, die ebenfalls mit Rußauflagerungen belastet sind und zusätzlich mit Bioziden kontaminiert sein können. Die Objekte bestehen aus unterschiedlichen Materialien, zum Beispiel Metall, Holz, Kunststoff. Diese haben ein Schätzgewicht von 13 to.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR), Museumsinsel 1, 80538 München.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Diese werden über die mit„Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen
der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) fürelektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalbeiner Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWBspätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabebei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. EinVertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginntam Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]