Errichtung, Organisation und Betrieb eines Impfzentrums im Landkreis Haßberge Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_IMPF_05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung, Organisation und Betrieb eines Impfzentrums im Landkreis Haßberge
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie und damit verbundenen Erfordernissen des Gesundheits- und Lebensschutzes wird der Betrieb eines Impfzentrums weiterhin benötigt. Auf der Grundlage des Beschlusses des bayerischen Ministerrats werden die Impfzentren
in Bayern bis zum 31.12.2022 fortgeführt. Es ist daher die Vorhaltung von Impfkapazitäten erforderlich. Zur Umsetzung soll der Auftragnehmer mit der Errichtung, der Organisation und dem Betrieb des Impfzentrums beauftragt werden. Die Aufnahme der Arbeiten erfolgt zum 01.04.2022 und ist bis voraussichtlich 31.12.2022 durchzuführen.
Örtlichkeit im Landkreis Haßberge
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie und damit verbundenen Erfordernissen des Gesundheits- und Lebensschutzes wird der Betrieb eines Impfzentrums weiterhin benötigt. Auf der Grundlage des Beschlusses des bayerischen Ministerrats werden die Impfzentren
in Bayern bis zum 31.12.2022 fortgeführt. Es ist daher die Vorhaltung von Impfkapazitäten erforderlich. Zur Umsetzung soll der Auftragnehmer mit der Errichtung, der Organisation und dem Betrieb des Impfzentrums beauftragt werden. Die Aufnahme der Arbeiten erfolgt zum 01.04.2022 und ist bis voraussichtlich 31.12.2022 durchzuführen.
Die Beauftragung kann sich im Rahmen der im Vertrag genannten Bedingungen bis längstens zum 30.06.2023 verlängern, wenn das unterstützende staatliche Impfangebot weiterhin notwendig ist. Eine mögliche Vertragsverlängerung findet nach gegenseitiger Zustimmung von Auftraggeber und Auftragnehmer statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
> Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
> Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
> Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
> Erklärung über die Eintragung im Berufsregister (Handwerkskammer) oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. (vgl. auch Nr. II "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" des Formblatts L1240 VHL Bayern).
> Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt L1240 VHL ist abzugeben.
> Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens pro Jahr sowie den Umsatz der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (vgl. auch Nr. III. "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" des Formblatt L1240 VHL Bayern).
> Der Aufragnehmer hat mit Vertragsschluss, spätestens jedoch mit Aufnahme der Impftätigkeiten, für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorzulegen:
Personenschäden [Betrag gelöscht] EURO
Sachschäden [Betrag gelöscht] EURO
Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EURO
(vgl. auch Nr. III. "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" des Formblatt L1240 VHL Bayern).
Für den Fall, dass sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmers berufen möchte, sind die genannten Nachweise und Erklärungen auf das besondere Verlangen auch für diese Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die genannten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
> Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt L1240 VHL ist abzugeben.
> Angabe und Erklärung einer geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den
letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. auch Nr. IV "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" des Formblatts L1240 VHL Bayern).
> Nachweis der durchschnittlichen jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. (vgl. auch Nr. IV "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" des Formblatts L1240 VHL Bayern).
> Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt L1240 VHL ist abzugeben.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Auf Grundlage des Beschlusses des bayer. Ministerrats werden die Impfzentren in Bayern bis zum 31.12.2022 fortgeführt. Der Impfbetrieb muss ab dem 01.04.22 weiterhin sichergestellt werden. Die bestehenden Verträge laufen größtenteils zum 31.03.22 aus. Nachdem die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV die Erreichung des Ziels unmöglich macht und eine hinreichend begründete Dringlichkeit vorliegt, findet der Ausnahmetatbestand des § 15 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Dringlichkeit begründet sich damit, dass notwendige Impfkapazitäten aufgrund des unvorhersehbaren Pandemiegeschehens weiterhin und durchgängig vorgehalten werden müssen, um die Pandemie eindämmen zu können. Das Corona-Virus, welches sich derzeit in häufigster Form in der Omikron-Variante zeigt und bereits mutiert ist, stellt eine Gefahr für Leib und Leben dar. Eine mögliche Einführung der Impfpflicht bringt die Anforderung mit sich, schnell und großflächig Kapazitäten vorhalten zu müssen.
Elektronische Angebotseröffnung über Vergabeplattform.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.