Schulverband Weil: Schülerbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2022-0009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weil
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86947
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulverband Weil: Schülerbeförderung
Der Schulverband Weil beschafft für Schüler und Schülerinnen die Beförderungsleistungen ab dem Schuljahr 2022/2023 bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 im freigestellten Schülerverkehr mit Bussen zur Grund- und Mittelschule Weil.
Linie 1
Los 1 = Linie 1
Von Geltendorf über Hausen und Kaltenberg zu den Schulen in Weil in zwei Morgenfahrten für 45 und 37 Schüler über 14,8 bzw. 14,4 Kilometer hin und mittags, bzw. nachmittags in vier Fahrten für maximal 45 Schüler über 25,1, 17,0 bzw. 26,5 Kilometer zurück.
Der Auftraggeber verfügt über das einmalige, einseitige, einjährige Verlängerungsoption für das nächste Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens am 01.07. des Jahres, das dem Verlängerungsjahr vorausgeht, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
Vor den mindestens zwei-wöchigen Ferien (Oster-, Pfingst-, Weihnachts-, Sommerferien) sind vorgezogene Rückfahrzeiten am Vormittag zu berücksichtigen. Die Schüler sind nach Rücksprache mit der Schulleitung früher abzuholen.
Daneben sind im Los 1 Fahrten zum Lechtalbad, Landrat-Müller-Hahl-Str. 15, 86916 Kaufering, jeweils mittwochs hin und zurück für ca. 40 Schüler anzubieten.
Linie 2
Los 2 = Linie 2
Von Prittriching über Winkl und Scheuring zu den Schulen in Weil in zwei Morgenfahrten für 105 und 80 Schüler über 13,4 bzw. 12,5 Kilometer hin und mittags, bzw. nachmittags in zwei Fahrten für maximal 80 Schüler über 21,3 bzw. 31,2 Kilometer zurück.
Der Auftraggeber verfügt über das einmalige, einseitige, einjährige Verlängerungsoption für ein Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens am 01.07. des Jahres, das dem Verlängerungsjahr vorausgeht, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
Linie 3
Los 3 = Linie 3
Von Schwifting über Penzing, Ramsach, Oberbergen, Untermühlhausen und Epfenhausen zu den Schulen in Weil in einer Morgenfahrt für 72 Schüler über 17,2 Kilometer hin und mit-tags, bzw. nachmittags in zwei Fahrten für maximal 40 Schüler über 17,2 Kilometer zurück.
Der Auftraggeber verfügt über das einmalige, einseitige, einjährige Verlängerungsoption für ein Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens am 01.07. des Jahres, das dem Verlängerungsjahr vorausgeht, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
Linie 4
Los 4 = Linie 4
Von der Mittelschule in Kaufering zur Grund- und Mittelschule in Weil in einer Morgenfahrt für 87 Schüler über 7,0 Kilometer hin und mittags, bzw. nachmittags in drei Fahrten für ma-ximal 43 Schüler über 25,0, bzw. 7,0 Kilometer zurück.
Der Auftraggeber verfügt über das einmalige, einseitige, einjährige Verlängerungsoption für ein Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens am 01.07. des Jahres, das dem Verlängerungsjahr vorausgeht, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
Linie 5
Los 5 = Linie 5
Von Heinrichshofen über Egling, Wabern, Petzenhofen, Walleshausen, Umfriedshausen und Jedelstetten zur Grund- und Mittelschule in Weil in zwei Morgenfahrten für 52 und 19 Schü-ler über 22,6 Kilometer hin und mittags in einer Fahrt für maximal 39 Schüler über 22,6 Ki-lometer zurück.
Der Auftraggeber verfügt über das einmalige, einseitige, einjährige Verlängerungsoption für das jeweils nächste Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens am 01.07. des Jahres, das dem Verlängerungsjahr vorausgeht, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
· Eintragung in das Berufsregister, Handels-oder Vereinsregister (nicht älter als 6 Monate)
· Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer;
· Erklärung, dass nur Fahrpersonal eingesetzt wird, welche im erweiterten Füh-rungszeugnis keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthalten.
· Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Bieter, präqualifizier-te Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifizierung bei;
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass sich das Unternehmen nicht in Konkurs, Insolvenz bzw. Liquidation befindet und kein Tatbestand nach §§ 123, 124 GWB, AEntG, AufenthG, MiLoG vorliegt
Benennen Sie die Gesamtzahl der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Fahrpersonal der Busse) für das Schuljahr 2020/2021.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte
getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
Bestätigen Sie, dass alle gegenüber den Auftraggebern eingesetzten Mitarbeiter
die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um sich mit den Schülerinnen
und Schülern der betroffenen Jahrgangsstufen verständigen, insbesondere Fragen
verstehen und beantworten zu können? (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja"
oder "Nein")
Bestätigen Sie, - dass nur Fahrzeuge mit gültiger HU gem. BOKraft zum Einsatz
kommen.
- dass Sie über eine hinreichende Anzahl an für die Leistungserbringung
geeigneten Fahrzeugen verfügen.
- dass Sie die geforderte Bereitstellungszeit für einen Reservebus (30 min)
einhalten zu können.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Die zur Leistungserbringung eingesetzten Personen befördern Kinder und Jugendliche. Daher sind an ihre Eignung besondere Anforderungen zu stellen, die diesem Umstand Rechnung tragen. Bestätigen Sie daher, dass das von Ihnen eingesetzte Personal für die Leistungserbringung
• eine unvoreingenommene Grundeinstellung ggü. Kindern und Jugendlichen,
auch mit Migrationshintergrund oder mit körperlichen und/oder körperlichen
und geistigen Handicaps hat,
• rücksichtsvoll mit Kindern und Jugendlichen umgeht,
• sowie auch sonst geeignet (fachkundig, leistungsfähig, zuverlässig/gesetzestreu)
ist und insbesondere verfügt über:
o die erforderlichen Genehmigungen/Lizenzen zur Durchführung der
Fahrten
o gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeVO)
o gültiger Personenbeförderungsschein nach der Fahrerlaubnisverordnung
(FeV)
o Orts- und Streckenkunde
o ausreichende körperliche Konstitution, um Schülerinnen und Schülern
bei Bedarf Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg zu geben
• nicht einschlägig vorbestraft ist (insbesondere Sexualstraftaten, Drogendelikte,
Körperverletzungsdelikte)
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Bestätigen Sie weiter, dass Sie über eine ausreichende Anzahl an für die Leistungserbringung geeignete Personen verfügen und diese Anzahl über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen und die von Ihnen eingesetzten Betriebsmittel
über die für die Leistungserbringung notwendigen Genehmigungen/Lizenzen
(insbes. gem. PBefG) verfügen und Sie diesen Zustand über die Vertragslaufzeit
aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen über eine für die Leistungserbringung angemessene Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Mio.
Euro pro Schadenereignis verfügt und Sie diesen Zustand über die Vertragslaufzeit
aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen
Finanzamtes vom Auftraggeber/Bieter nach der Angebotseröffnung nachzufordern
bzgl. der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren
die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]