Gebäudereinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg an der Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuburg-donau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung
Durchführung der laufenden Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die Grundschule Ostend, die Mehrfachturnhalle Berliner Straße 162 und den Kindergarten Brandström.
Neuburg an der Donau
Durchführung der laufenden Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für:
- die Grundschule Ostend (Grundfläche = 6.107 m², Glasfläche = 1.979 m²),
- die Mehrfachturnhalle Berliner Straße 162 (Grundfläche = 2.735 m², Glasfläche = 529 m²) und
- den Kindergarten Brandström (Grundfläche = 705 m², Glasfläche = 218 m²).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle oder ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (Alle Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.).
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=239095
Eigenerklärung dass:
Der Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— dass die gewerblichen Voraussetzungen zur Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt sind;
— dass kein Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG) von der Vergabe öffentlicher Ausschreibungen besteht und/oder nach § 23 AEntG eine Geldbuße von wenigstens 2.500,00 € verhängt worden ist;
— dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen die in § 123 GWB genannten Strafbestimmungen rechtskräftig vorliegt;
— dass keine relevante nach § 149 Abs. 2 Gewerbeordnung einzutragende vollziehbare bzw. nicht mehr anfechtbare Entscheidung bzw. rechtskräftige Verurteilung vorliegt;
— dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs.1 Nr.1 GWB besteht;
— dass kein Interessenkonflikt gemäß § 124 Abs. 1Nr. 5 GWB besteht;
— dass keine Wettbewerbsverzerrung nach § 124 Abs 1 Nr. 6 GWB vorliegt.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=239095
Referenzen vergleichbarer Aufträge, Darstellung der für den Auftrag eingesetzten Materials und der technischen Ausrüstung, Angabe des Umsatzes des letzten Geschäftsjahres, Angabe der Anzahl der Mitarbeiter.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=239095
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=239095
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Neuburg an der Donau, Vergabestelle, Zimmer 0.06 Erdgeschoss, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau
Elektronischer Tresor – autorisierte Personen mit Verifizierungscode
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de zur Verfügung gestellt.
Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können.
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.staatsanzeiger-eservices.de unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
Angebote sind nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]