Rahmenvereinbarung über Leasing-Dienstkraftfahrzeuge (RV Leasing-DKfz 2022) Referenznummer der Bekanntmachung: RV Leasing-DKfz 2022/22.4.1.2.0.2.2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Leasing-Dienstkraftfahrzeuge (RV Leasing-DKfz 2022)
Lieferung von Leasingfahrzeugen und den damit verbundenen Dienstleistungen. Leistungsumfang:
1) Leasingangebot von betriebsbereiten, in Deutschland zulassungsfähigen, bislang nicht zugelassenen Neu-Kfz, Leasingdauer je 24 Monate. Auswahl:
a) Plug-In-Hybrid-Antrieb der oberen Mittelklasse: je Limousine + Kombi,
b) Verbrennungsmotor d. oberen Mittelklasse: je Limousine + Kombi,
c) rein elektrischer Antrieb: E-Mittelklasse.
2) Implementierung Abwicklungs-Prozess i.R.d. Vorgaben der MPG mit u.a. folgenden Eckpunkten:
a) Nach Fahrzeugbestellung: Auftragsbestätigung und Leasingantrag,
b) zeitgerechte Abholaufforderung,
c) Terminvereinbarung Fahrzeugübernahme/Tausch,
d) Fahrzeugzulassung (zwingend in München),
e) Lieferung Fahrzeug an Kfz-Händler vor Ort,
f) Übergabe vor Ort,
g) Organisation Einlagerung des zweiten Radsatzes/Radwechsel,
h) Rücknahme Leasingrückläufer und Organisation Abnahme durch Sachverständigenbüro,
i) Abwicklung festgestellter Schäden,
j) Abnahmeprotokoll und Endabrechnung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstandes siehe die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 der Vergabeunterla-gen (VU).
Siehe unter Ziff. II.2.11)
Der Vertragsschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der beabsichtigte Leistungsbeginn ist der 1. Januar 2023.
--
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
--
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (48 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 2 Jahre weiter (Optionslaufzeit). Will der Auftraggeber von der Kündigungsoption Ge-brauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer in Schriftform gemäß § 126 BGB kündigen. Die Kündi-gungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 200 Leasingfahrzeuge (Schätzwert/Schätzmenge). Aus der Rahmenvereinbarung können insgesamt höchstens 250 Leasingfahrzeuge über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstwert/Höchstmenge).
_ _
Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal www.tender24.de abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Zu Bewerbergemeinschaften, Eignung und bloßen Unterauftragnehmern siehe Ziff. VI.3.
--
2) Für die Teilnahme am Verfahren und die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die geeignet und insbesondere nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB). Als Nachweis für die er-forderliche Eignung hat der Bewerber die geforderten Eignungskriterien zu erfüllen und durch die genannten Angaben und Erklärungen in Anlage 5 der VU sowie durch die genannten Nachweise seine Eignung zu belegen. Die Anlage 5 der VU ist deshalb von jedem Bieter, Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, jeweils einmal auszufüllen. Dabei müssen jeweils nur diejenigen Abschnitte ausgefüllt werden, die für das jeweilige Unter-nehmen relevant sind. Genaue Angaben dazu, welche Unternehmen welche Abschnitte auszufüllen haben, sind jeweils bei den einzelnen Eignungskriterien und (gesammelt) in Kapitel 6.1 der VU zu finden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ei-generklärungen der Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt des Vergabeverfahrens durch die Vorlage von Nachweisen Drit-ter bestätigen zu lassen. Die Nichterfüllung bereits eines Eignungskriteriums ("EK"), das mit "A" als Ausschlusskriterium ge-kennzeichnet ist, führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die in III genannten Unterlagen sind mit dem Teilnahmean-trag einzureichen.
--
3) EK-01-A: Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB:
--
Hierzu hat der Bewerber unter Verwendung der Anlage 5 der VU Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu er-klären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen ein-zureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2 der VU).
--
4) EK-02-A: Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
--
Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Kontaktdaten, Angaben zur Unternehmensgröße, falls ge-geben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist, Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 der VU Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
--
5) EK-03-A: Berufs- oder Handelsregistereintragung:
--
Der Bewerber hat unter Verwendung der Anlage 5 der VU Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber nie-dergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bewerber nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
--
6) Die in III.1.1) geforderten Unterlagen/Angaben/Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
1) EK-04-A: Betriebshaftpflichtversicherung:
--
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Bewerber muss unter Verwendung der Anlage 5 der VU Abschnitt "Betriebshaftpflichtversicherung" erklären, dass er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzu-reichen; oder dass eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bewerber im Falle der Zu-schlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestversiche-rungssummen abschließen kann; zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versi-cherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen.
--
Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorlie-gen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen.
--
2) EK-05-A - EK-06-A: Umsatzdarstellung:
--
Der Bewerber hat eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie den spezifischen Jah-resumsatz des Unternehmens im Bereich Leasing von Flotten- Fahrzeugen (EK-06-A) jeweils bezogen auf die letzten 3 ab-geschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021) abzugeben. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vor-liegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
--
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 der VU Abschnitt "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
1) EK-04-A: Mindestanforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung:
--
Gefordert wird das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR, und für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, je zweifach maximiert je Jahr.
1) EK-07-A: Qualitätssicherung:
--
Der Bewerber hat unter Verwendung von Anlage 5 der VU Abschnitt "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
--
2) EK-08-A: Umweltmanagement:
--
Der Bewerber hat unter Verwendung von Anlage 5 der VU Abschnitt "Umweltmanagement" zu erklären, welche Maß-nahmen zum Umweltmanagement in ihrem Unternehmen bestehen. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig).
--
3) EK-09-A: Portfolio:
--
Der Bewerber hat zu erklären, dass sein Portfolio bezüglich Leasing-Leistungen mindestens alles Nachfolgende umfasst:
--
a) je ein Leasingfahrzeug der oberen Mittelklasse mit Plug-In-Hybrid-Antrieb als Kombi und Limousine von einem Herstel-ler, der nach IATF 16949 (oder vergleichbar) zertifiziert ist,
--
b) je ein Leasingfahrzeug der oberen Mittelklasse mit Verbrennungsmotor als Kombi und Limousine von einem Hersteller, der nach IATF 16949 (oder vergleichbar) zertifiziert ist, und
--
c) ein Leasingfahrzeug mit rein elektrischem Antrieb (eine E-Mittelklasse) von einem Hersteller, der nach IATF 16949 (oder vergleichbar) zertifiziert ist.
--
Dazu hat er unter Verwendung von Anlage 5 der VU Abschnitt "Portfolio" fünf entsprechende Leasingfahrzeuge zu be-nennen sowie eine Eigenerklärung über das Vorliegen der Zertifikate ist mit dem Angebot einzureichen.
--
4) EK-10-A: Unternehmensreferenzen:
--
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bewerber über Erfahrun-gen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bewerbers nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebe-nen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand mög-lichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leis-tungen.
--
Der Bewerber hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
--
Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten;
--
Angaben zum Auftragszeitraum;
--
aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat,
--
Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
--
Der Bewerber hat mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich "Leasing von Flotten-Fahrzeugen" einzureichen. Dabei ist es nicht ausreichend, nur Leasingfahrzeuge zur Verfügung gestellt zu haben. Maßgeblich für die Referenz ist auch, dass der Dienstleistungsbereich - wie in Kapitel 1.3 der VU beschrieben - ebenfalls Bestandteil ist. Die Referenzen müssen mindes-tens ein vollständiges Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung enthalten. Das heißt, dass mindestens 12 Monate in den Jahren 2019, 2020 oder 2021 Leistungen der im Wettbewerb stehenden Art und Güte erbracht wurden. Der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen.
--
Der Bewerber hat jede Referenz auf jeweils ca. 2 DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 der VU Abschnitt "Un-ternehmensreferenzen" darzustellen.
1) EK-09-A: Mindestanforderung an das Portfolio:
--
Der Bewerber hat zu erklären, dass sein Portfolio bezüglich Leasing-Leistungen mindestens alles Nachfolgende umfasst:
--
a) je ein Leasingfahrzeug der oberen Mittelklasse mit Plug-In-Hybrid-Antrieb als Kombi und Limousine von einem Herstel-ler, der nach IATF 16949 (oder vergleichbar) zertifiziert ist,
--
b) je ein Leasingfahrzeug der oberen Mittelklasse mit Verbrennungsmotor als Kombi und Limousine von einem Hersteller, der nach IATF 16949 (oder vergleichbar) zertifiziert ist, und
--
c) ein Leasingfahrzeug mit rein elektrischem Antrieb (eine E-Mittelklasse) von einem Hersteller, der nach IATF 16949 (oder vergleichbar) zertifiziert ist.
--
2) EK-10-A: Mindestanforderungen an die Unternehmensreferenzen:
--
Der Bewerber hat mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich "Leasing von Flotten-Fahrzeugen" einzureichen. Dabei ist es nicht ausreichend, nur Leasingfahrzeuge zur Verfügung gestellt zu haben. Maßgeblich für die Referenz ist auch, dass der Dienstleistungsbereich - wie in Kapitel 1.3 der VU beschrieben - ebenfalls Bestandteil ist. Die Referenzen müssen mindes-tens ein vollständiges Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung enthalten. Das heißt, dass mindestens 12 Monate in den Jahren 2019, 2020 oder 2021 Leistungen der im Wettbewerb stehenden Art und Güte erbracht wurden. Der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zwischen Zuschlag und Leistungserbringungsbeginn werden einige Wochen liegen, die einem vorsichtigen Planung und zeitli-chen Puffern im Vergabeverfahren geschuldet sind. Diese Zeit ist für die Betrachtung der Vertragsdauer nicht bedeutsam.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerber-/Bietergemeinschaften:
--
Bewerber-/Bietergemeinschaften ("BG") sind zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlage 2 der Verga-beunterlagen (VU) vorzunehmen, die dem Teilnahmeantrag beizufügen ist. Ist keine BG vorgesehen, ist auch dies in Anlage 2 der VU zu erklären.
--
2) Einsatz anderer Unternehmen:
--
In der Anlage 3 der VU ist anzugeben, ob der Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unter-nehmen beabsichtigt oder nicht (Anlage 3 der VU Erklärung zu lit. a oder lit. b bzw. lit. c). Sofern der Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ist zwischen der Eignungsleihe (Erklärung zu lit. b) und dem "bloßen" Subunternehmereinsatz (Erklärung zu lit. c) zu unterscheiden.
--
2.1) Eignungsleihe:
--
Bewerber, BGs oder Mitglieder einer BG können im Wege der sog. Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Fähigkeiten anderer Unter-nehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unterneh-men, freie Mitarbeiter etc.) in Anspruch nehmen. Die Eignungsleihe bietet den Bewerbern/Bietern die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die geforderten Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leis-tungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens zu berufen, um so ihre Eignung nachzuweisen. In der Anlage 3 der VU ist anzugeben, ob der Bewerber von einer Eignungsleihe Gebrauch machen will. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
--
a) in Anlage 3 der VU hat er die Erklärung zu lit. b und die hierfür erforderlichen Angaben vorzunehmen,
--
b) für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bewerber die Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will, und
--
c) er hat eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (unter Verwendung von Anlage 4 der VU) einzureichen, um nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, auf dessen Fähigkeiten er sich beruft, für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) tatsächlich zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV beruft, auch bei der Auftragsausführung einzusetzen.
--
2.2) Bloßer Subunternehmereinsatz:
--
Der Bewerber hat auch - unter Verwendung der Anlage 3 der VU unter lit. c - zu erklären, ob er eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, ohne sich für den Nachweis der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten des Dritten zu berufen (sog. "bloßer Subunternehmereinsatz"). Dies setzt aber voraus, dass der Bewerber die geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen kann. Auch im Falle des bloßen Subunternehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung für jeden Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachgewiesen werden. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Zu-schlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Folgendes zu fordern: die Benennung der Un-terauftragnehmer (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern) und den Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden. Dem Bewerber/Bieter steht frei, diese An-gaben/Nachweise auch schon früher einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.de/mittelinstanz/vergabekammer/
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zuläs-sigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegen-über der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Et-waige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen An-trag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.