Rahmenvereinbarung: Beratung "ELFE Programme" für das LfSt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021TST000005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung: Beratung "ELFE Programme" für das LfSt
Unterstützung bei Entwicklung, Test und Release-Erstellung von Software im KONSENS-Teilprojekt "ELFE Programme":
Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis Ende 2025 und einer Option zur Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages (Model 1+1+1+1).
Pro Entwickler/in wird anteilig zu unterschiedlichen Abrufzeitpunkten (beginnend ab Ende 2021) die Inanspruchnahme von mindestens 180 Personentagen pro Vertragsjahr garantiert, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 volle Monate umfasst. Die tatsächliche Inanspruchnahme liegt vermutlich darüber und beträgt geschätzte 220 Personentage pro Entwickler/in und Vertragsjahr. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Entwickler/in und Vertragsjahr. -
Näheres hierzu in den Vergabeunterlagen, u.a. Leistungsbeschreibung und Leistungsmatrices.
Im Einzelnen werden folgende Leistungen in drei Losen (jeweils ein Berater) erwartet:
Los 1) Erstellen, Testen, Integrieren und Dokumentieren von komplexer, performancekritischer Software in der Programmiersprache COBOL
Los 2) Konzeptionierung, Koordinierung, Durchführung der Tests der ELFE-Software
Los 3) Begleiten des Releaseprozesses (Fortschreiben des Betriebshandbuches, Bauen eines RPMs, Aufbereitung des Materials für die Übergabe an das Testcenter und den Releasemanager, Stellen eines Freigabeantrages, Fortschreiben von begleitenden Dokumenten)
Berater, fachlich und extern - Softwareprogrammierung/Cobol - LOS 1
München
LOS 1:
COBOL-Programmierung:
Die konkrete Aufgaben- und Qualifikationsbeschreibung ist
der Leistungsbeschreibung in Verbindung mit der
Bewertungsmatrix "Leistung" zu entnehmen.
Berater, fachlich und extern - Testmanagement/LOS 2
München
LOS 2:
Testmanagement (also: NICHT-Cobol-Programmierung):
Die konkrete Aufgaben- und Qualifikationsbeschreibung ist
der Leistungsbeschreibung in Verbindung mit der
Bewertungsmatrix "Leistung" zu entnehmen.
Berater, fachlich und extern - Releasemanagement/LOS 3
München
LOS 3:
Releasemanagement
Die konkrete Aufgaben- und Qualifikationsbeschreibung ist
der Leistungsbeschreibung in Verbindung mit der
Bewertungsmatrix "Leistung" zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berater, fachlich und extern - Softwareprogrammierung/Cobol - LOS 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berater, fachlich und extern - Testmanagement/LOS 2
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berater, fachlich und extern - Releasemanagement/LOS 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.