Verpflegungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004537
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen
Verpflegungsleistungen und Betrieb einer zentralen Verteil- und Spülküche als Speisen-Verteil-Zentrum am Standort 82205 Gilching
82205 Gilching
Erbringung von Verpflegungsdienstleistungen und den Betrieb einer Verteilerküche.
Das LMU Klinikum hat zur nachhaltigen Sicherung der Patientenspeisenversorgung am Standort Zeppelinstr. 29 in 82205 Gilching eine zentrale Verteil- und Spülküche als Speisen-Verteil-Zentrum (nachfolgend „SVZ“) langfristig angemietet.
Das SVZ stellt die Patientenspeisenversorgung für alle Patienten in den Kliniken Großhadern und Innenstadtkliniken des LMU Klinikums und ebenso die Speisenbereitstellung zur Personal-Mittagessenversorgung sicher.
Für das SVZ wird ein erfahrener Betreiber gesucht, der die Leistungen durchgängig, mit der nötigen hygienischen Sorgfalt und in der vom LMU Klinikum gewünschten hohen Qualität wirtschaftlich erbringt. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen lebensmittelhygienisch einwandfreien Patientenspeisenversorgung an 365 Tagen im Jahr ist für das LMU Klinikum von essenzieller Bedeutung. Der Betreiber ist für die Leistungserbringung verantwortlich und sichert im Havarie-Fall eine Ersatzvornahme der Belieferung selbst ab.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verpflegungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiebelsheim
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 56291
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anmerkung zu III.2 Bedingungen für den Auftrag
1. Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb bzw. das Angebot müssen vollständig sein, d. h. alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten.
Fehlende Unterlagen bzw. geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise im Teilnahmewettbewerb bzw. beim Angebot, werden – mit Ausnahme nachfolgender Punkte – durch den Auftraggeber unter kurzer angemessener Fristsetzung nachgefordert.
Liegen sie nach einmaliger Aufforderung und Fristablauf nicht vollständig vor, wird der Bieter vom Teilnahmewettbewerb bzw. das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Nicht nachgefordert werden: Fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen;
Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das jeweilige Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
2. Es werden keine Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren erstattet.
3. Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist von der Bietergemeinschaft zusätzlich zu dem Formular Ausführende Unternehmen auch das Formular Bietergemeinschaftserklärung (s. eVergabeplattform) auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Beide Formulare sind in jedem Fall im Teilnahmewettbewerb einzureichen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft, die ein konkurrierendes Angebot einreichen will, kann dies zum Ausschluss im Teilnahmewettbewerb führen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Drittunternehmen beteiligt.
4. Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft hat im Teilnahmewettbewerb zu erklären, ob er/sie beabsichtigt, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen oder ob er/sie sich zur Ausführung der Leistungen ganz oder teilweise Drittunternehmen (Nachunternehmer, auch Konzernunternehmen, Muttergesellschaften etc., ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen) bedienen wird. Dazu ist das Formular Ausführende Unternehmen auszufüllen – von Einzelbietern in Ziffer 1. von Bietergemeinschaften in Ziffer 2. Im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen sind der/die Leistungsteil/e des/ der Drittunternehmen/s anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist auch bei vollständiger eigener Leistungserbringung anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche/n Leistungsteil/e erbringen wird.
5. Sofern sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen will, ist im Formular Ausführende Unternehmen auch der Name des/ der jeweiligen Drittunternehmen/s zu benennen. Es ist das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung vorzulegen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die geforderten Angaben, Erklärungen usw. innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird der Bieter/der Bietergemeinschaft vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
7. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt (TED) bis zur Abgabe der Angebote zu verfolgen haben, um evtl. Ergänzungen/Änderungen der Bekanntmachung, die für die Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, zu erfahren.
Weitere Details: siehe Vergabeunterlagen.
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und seit dem Absenden dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß 10 Kalendertage nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind – spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]