RUE III - Rahmenvereinbarung Unterstützung in der IT Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z43-2021-0010
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 025-062385)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RUE III - Rahmenvereinbarung Unterstützung in der IT
Die Landeshauptstadt München benötigt Unterstützung im IT-Bereich in Form von Dienstleistungen und im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 22.02.2022 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen.
Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 28.02.2022 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen.
Eine erste Berichtigung der Bekanntmachung EU wurde am 17.02.2022 an das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union gesandt. Im Rahmen dieser ersten Berichtigung hatte sich zu dem unter Abschnitt Nr. III.1.3) via Deeplink bekanntgegebenem Fragebogen zur Eignungsprüfung für Los 3 folgende Änderung ergeben.
Es wurde im Fragebogen zur Eignungsprüfung für das Kriterium A 1.1.1.3.2.3.5 - IT-Projektmanagement unter "Mindestanforderungen an die Leistung" folgende Anpassung vorgenommen:
"Betreuung und Unterstützung von IT-Projekten im Rahmen von Projektoffice-Tätigkeiten. Beim Referenzkunden muss die Einbringung mit mindestens 1.600 Personenstunden erfolgt sein.
Die Leistung darf nicht im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung erfolgt sein."
wurde ersetzt durch
"Betreuung und Unterstützung von IT-Projekten im Rahmen von Projektoffice-Tätigkeiten. Bei mindestens einem Referenzkunden muss die Einbringung mit mindestens 1.600 Personenstunden erfolgt sein.
Die Leistung darf nicht im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung erfolgt sein.".
Am 22.02.2022 wurde eine weitere Berichtigung der Bekanntmachung EU über Änderungen oder zusätzliche Angaben an das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union gesandt, da die unter VII.I.2) dieser Berichtigung genannten Termine und Fristen angepasst wurden.
Darüber hinaus ist nun der geplante Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung des Frage-Antwort-Kataloges der 02.03.2022.