Entsorgungsleistungen für Baufeldfreimachung Zukunft Areal Schweinau Nopitschstraße 46 Referenznummer der Bekanntmachung: NOP46 VP02
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsleistungen für Baufeldfreimachung Zukunft Areal Schweinau Nopitschstraße 46
Die Ausschreibung umfasst die Entsorgung von mineralischen Abfällen aus dem Gebäuderückbau des Areals der Nopitschstraße 46 in 90441 Nürnberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In der Nopitschstraße 46 in 90441 Nürnberg soll ein ehem. Produktionsgelände der Fa. Schulte & Schmidt zurückgebaut werden. Hierbei handelt es sich um eine Aludruckguss-Produktion. Die VAG Nürnberg möchte hier eine strategische Erweiterung ihres Betriebsgeländes verwirklichen. Bei den zurückzubauenden Gebäuden handelt es sich um Verwaltungsgebäude, sowie Produktionshallen und sonstige Einrichtungen. Im Anschluss an den vollständigen Rückbau soll eine Verkehrsfläche provisorisch hergestellt werden.
Beschreibung der Leistung
Es handelt sich um die komplette Entsorgung der mineralischen Rückbausubstanz der abgebrochenen Gebäude, Oberflächenbefestigungen des Außenbereichs. Der AN übernimmt den Transport des Entsorgungsmaterials von der Baustelle zur Entsorgungseinrichtung sowie die Entsorgung des Materials. Die LKWs des AN werden auf dem Baufeld (Nopitschstraße 46) durch den AN-Rückbau beladen. Die Haufwerksbeprobung erfolgt auf der Baustelle durch den Gutachter des AG. Aus Platzgründen ist es erforderlich einen Teil der Haufwerke außerhalb der Baustelle zwischenzulagern. Hierfür hat der AN eine nach BImschG genehmigte Fläche für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle bereitzustellen. Die Verladung des Materials erfolgt durch den AN Rückbau auf der Baustelle. Die Haufwerksbeprobung erfolgt in diesem Fall auf der Zwischenlagerfläche.
Grobkenndaten der Gesamtmaßnahme:
Rückbauareal: Grundstücksfläche ca.: 7.050m²
Rückbaufläche ca.: 7.050m²
Gebäudevolumen (BRI) gesamt: ca. 46.000 m³
Mineralik Gebäude: ca. 15.500 t
Oberflächenbefestigung: ca. 1.200 t
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben = Musskriterien
- Gesellschaftsform mit Eigentumsverhältnissen
- Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall
- Bestätigung von Deutsch als Projektsprache
- Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal
- Bescheinigung Berufsgenossenschaft
- Bescheinigung IHK / HWK
- Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vorliegt
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit Ausweisung Haftungssummen (Deckungssumme mind. 3,0 Mio. Euro)
Angaben = Musskriterien
- Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre
- Anzahl der Arbeitskräfte in den letzten 3 Jahren
- Eigenauskunft (z.B. Creditreform, Bankauskunft)
- Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt
- Unternehmenseigene technische Ausrüstung, die zur beschriebenen Leistungserbringung erforderlich ist. Gewichtung 10 %
- Qualifikation Personal insbes. bei Umgang mit kontaminierten Material. Gewichtung 10 %
- 2 Qualifizierte, vergleichbare Referenzen ab 2018, Gewichtung je Referenz 40 % (Summe = 80 %)
Gewertet werden nur Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind.
Angaben je Referenz:
- Bezeichnung des Objekts, 1,0 %
- Bauherr / Auftraggeber (incl. Tel.-Nr., Ansprechpartner,…), 1,0 %
- vertragliche Bindung (Hauptauftrag 6,0 %, ARGE 4,0 %, Sub 2,0 %)
- Ort der Ausführung 1,0 %
- Ausführungszeiten (Leistungsbeginn, Fertigstellung), 1,0 %
- erbrachter, maßgeblicher Leistungsumfang incl. Mengen, 15,0 %
- Zahl der eingesetzten Mitarbeiter, 1,0 %
- Auftragswert, 1,0%
- Beschreibung der besonderen Anforderungen, 5,0 %
- schriftliche Bestätigung des Referenzgebers zu den gemachten Angaben, 8,0 %
- Eigener Zugang zu einem eANV-System, Musskriterium
- Nachweis zur Erlaubnis zur Beförderung gefährlicher Abfälle nach §54 KrWG, Musskriterium
- Zertifizierung des Entsorgungsfachbetriebs nach EfbV, Musskriterium
Vertragserfüllungsbürgschaft, 5,0 v.H. der Bruttoauftragssumme.
Gesamtschuldnerisch haftend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweis für den Teilnahmeantrag: Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Bitte reichen Sie in Stufe 1 nur die Eignungsunterlagen ein. Das Angebot darf erst in der Stufe 2 des Verfahrens eingereicht werden, sofern der Bewerber von der Vergabestelle als geeingneter Bewerber für die weitere Verhandlung eingeladen wird.
2. Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
3. Weiterführende Anlagen zum Leistungsverzeichnis werden erst in Stufe 2 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) des Verhandlungsverfahrens bereit gestellt.
4. Hinweis für Stufe 2: Der Auftraggeber behält sich vor, nur mit den Bietern ein Verhandlungsgespräch zu führen, deren Erstangebot auf Grundlage der veröffentlichten Zuschlagskriterien einen Gesamtwert erreicht hat, der eine realistische, marktübliche Möglichkeit ausweist, nach der/den Verhandlung/en als wirtschaftlichstes Angebot zu enden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.