Ersatzneubau Zwischenbau Gymnasium Oettingen - Baugrubensicherung Träger-Bohlenwand Referenznummer der Bekanntmachung: FB12
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Zwischenbau Gymnasium Oettingen - Baugrubensicherung Träger-Bohlenwand
112 lfm verrohrte Bohrungen, 112 lfm Profilträger HEB 300, 115 m² Ausfachung Holzbohlen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
112 lfm verrohrte Bohrungen Durchmesser 500-620mm, Einzellänge 9-10m
112 lfm Profilträger HEB 300, Einzellänge 9,0m
115 m² Ausfachung Holzbohlen d=10cm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE: Angaben über die Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der
Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 6b Abs. 2 VOB/A-EU). Eignungsnachweise, die
durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den
Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/
EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/
Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur
Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Besucher bei der Angebotseröffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen
stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang neben dem unter I.3 genannten Link auf
unter: www.donau-ries.de/ausschreibungen zur Verfügung. Die Angebote können ausschließlich elektronisch
abgegeben werden. Es wird empfohlen, sich über die Ansicht der Vergabeunterlagen über den Button "am
Verfahren teilnehmen" oder direkt unter der in I.1 genannten Internetadresse kostenlos zu registrieren. Sie
werden dann über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen automatisch informiert. Bis zur
Registrierung müssen sich Bieter selbsständig über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens auf dem
Laufenden halten (Holschuld). Spätestens für die elektron. Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend
notwendig.
2) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe
allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung über das Vergabeportal im
Bereich "Nachrichten" bis zum 14.03.2022. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3)
beschrieben spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsöffnung im Bereich "Vergabeunterlagen".
3) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung
maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird
und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.