Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem und städtebaulichem Ideenteil für die Landesgartenschau Bad Windsheim 2027
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Windsheim
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91438
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mahlgebhardkonzepte.com
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem und städtebaulichem Ideenteil für die Landesgartenschau Bad Windsheim 2027
Der nichtoffene einstufige freiraumplanerische Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem und städtebaulichem Ideenteil wird zur Gestaltung der Freiräume im Kurviertel der Stadt Bad Windsheim im Rahmen der Landesgartenschau 2027 ausgelobt.
Der historische und einzigartige Kurpark soll den Ausgangspunkt für die zukünftige Freiraumentwicklung bilden. Aufgrund des Denkmalschutzes des Kurparks wurde ein Parkpflegewerk erstellt, das den Denkmalcharakter darstellt und denkmalpflegerische Zielsetzungen formuliert. Übergeordnetes Ziel ist es, die unterschiedlichen Entwicklungsepochen des Kurparks und ihrer Denkmalqualitäten im Rahmen des Wettbewerbs herauszuarbeiten und die Durchgängigkeit des Freiraums Kurpark zu stärken. Gleichzeitig soll das Freizeit- und Sportangebot im Kurpark im Einklang mit dem Denkmalschutz durch behutsame Ergänzungen erhöht werden. Die baulichen Anlagen im nicht denkmalgeschützten Bereich gilt es, besser in den Kurpark einzubetten.
Östlich des Kurparks befindet sich das sogenannte Zentrum des Kurviertels mit einer weitestgehend ungestalteten Grünfläche mit Teich, Gradierwerk sowie Kneippanlage. Diese Freifläche ist im Zusammenhang mit dem Vorplatz des Kur- und Kongresszentrums sowie der Therme und dem Straßenauftakt der Erkenbrechtallee als repräsentativer Ort und Eingang in den Kurpark zu entwickeln. In diesem Zuge ist der nahezu vollständig gepflasterte Thermenvorplatz nachhaltig zu gestalten.
Eine weitere zentrale Fläche der Gartenschau stellt die Fläche im Übergang nach Külsheim dar. Die dort großflächig angeordneten Elemente wie der Reisemobilhafen, die Lärm- / Sichtschutzwälle sowie die Bestandsparkplätze entlang der Külsheimer Straße können im Rahmen des Wettbewerbs neugeordnet werden mit dem Ziel eine attraktive Grünverbindung vom Kurviertel in die Landschaft sowie in den angrenzenden Ortsteil Külsheim zu gestalten.
In einem städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenteil sollen zudem Vorschläge für umliegende Flächen bearbeitet werden.
Für die Errichtung der Daueranlage sind Baukosten in Höhe von 14,8 Mio. € (netto) vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auswahlkriterien
Einziges Auswahlkriterium ist die berufliche Befähigung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Landschaftsarchitekt und Stadtplaner bzw. Architekt durch Eintragung in ein einschlägiges Berufsregister.
Aus den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen werden die Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren gemäß §75 (6) VgV ausgelost.
In Vorbereitung der Vertragsverhandlungen bzw. des Verhandlungsverfahrens prüft die Ausloberin, ob die Preisträger eine einwandfreie Ausführung der Planungsleistungen gewährleisten können. Hinsichtlich der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit werden Eignungskriterien mit Mindestanforderungen gestellt. Die Erbringung der Eignungsnachweise hat erst auf Verlangen des Auslobers im Anschluss an den Wettbewerb und vor dem Verhandlungsverfahren zu erfolgen. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß §47 VgV hingewiesen.
Eignungskriterien
Im anschließenden Verhandlungsverfahren, also nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, müssen folgende Nachweise der Teilnahmeberechtigung und Eignung erbracht werden:
a)Eigenerklärung des Preisträgers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. (1) und (2) VgV und Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE);
b)Nachweis des Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen.
c)Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und über 3,0 Mio. Euro für Sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
d)Eigenerklärung zur Eignungsleihe
e)Eigenerklärung zur beabsichtigten Untervergabe von Teilleistungen
f)Eintragung in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister
Landschaftsarchitekt und Stadtplaner / Architekt
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässig sind. Fachliche Anforderungen einer natürlichen Person sind erfüllt, wenn sie gemäß ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Stadtplaner oder Architekt befugt sind. Da sich die Wettbewerbsaufgabe auf Landschaftsarchitektur und Städtebau bezieht, ist teilnahmeberechtigt, wer diese fachlichen Anforderungen erfüllt. Dementsprechend fordert die Ausloberin als Teilnehmer und Verfasser interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften auf, in denen jede der zwei Fachrichtungen Städtebau und Landschaftsarchitektur durch mindestens eine natürliche oder juristische Person vertreten ist. Federführend sind die Landschaftsarchitekten. Sie sind als bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Bei den Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Eine Beteiligung einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller davon betroffenen Arbeitsgemeinschaften. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplaner oder Architekt, wer ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis vorzuweisen hat, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Trifft dies zu, sind die Befähigungsnachweise zur Führung der Berufsbezeichnung der Verfassererklärung beizufügen. Alle oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
-Übergreifende Leitidee
-Gestalterische und funktionelle Qualität des Freiraumkonzepts
-Erfüllung der Vorgaben
-Integration in den bestehenden Stadt- und Landschaftsraum und Umgang mit dem Bestand
-Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellungs- und der Unterhaltungskosten, sowie Realisierbarkeit
-Adäquater Umgang mit dem Gartendenkmal Kurpark
-Nachhaltigkeit hinsichtlich Klimaresilienz, Wasserbewirtschaftung, Vegetationsaufbau und sozialer Aspekte, sowie durch CO2-sparende Umsetzung
Die Reihenfolge der Kriterien hat keinen Einfluss auf die Bedeutung für die Lösung der Wettbewerbs-aufgabe. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.
Für Preise und Anerkennung stehen [Betrag gelöscht] EUR netto zur Verfügung.
Es ist folgende Verteilung vorgesehen:
1.Preis [Betrag gelöscht] EUR (40%)
2.Preis [Betrag gelöscht] EUR (25%)
3.Preis [Betrag gelöscht] EUR (15%)
Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR (20%)
Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beauftragung durch die Auftraggeberin
Die Auftragsvergabe der Wettbewerbsaufgabe erfolgt in einem VgV-Verfahren. Die Ausloberin / Auftraggeberin wird im Anschluss an den Wettbewerb, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, entsprechend § 8 (2) RPW, einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. §38 ff HOAI 2021, LP 2 bis 8 stufenweise beauftragen. Zunächst LP 2 bis 4, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW). Diese Leistung wird an den Landschaftsarchitekten vergeben.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitere Beauftragung besteht aber nicht.
Die Ausloberin behält sich vor, die Planung der Ausstellung gegebenenfalls gesondert zu beauftragen.
Zuschlagskriterien
Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis bildet mit 50 von 100 Punkten die Grundlage der Bewertung. Entsprechend der VgV werden hierzu Auftragsverhandlungen mit allen Preisträgern durchgeführt. Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Wertungskriterien erfüllen.
Der Nachweis über die Eignungskriterien (ggf. unter Einbeziehung der sogenannten Eignungsleihe, siehe § 47 VgV) muss erst zu den VgV-Verhandlungen gebracht werden.
Vergütung der weiteren Bearbeitung
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises (Anteil Realisierung) nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Terminübersicht
Wettbewerbsbekanntmachung 18.02.2022
Teilnahmefrist 18.03.2022
Ausgabe der Unterlagen 06.04.2022
Schlusstermin Rückfragen 20.04.2022
Kolloquium 27.04.2022, 10:00 – 12:00 Uhr
Rückfragenbeantwortung 29.04.2022
Abgabe 07.06.2022, 12:00 Uhr
Preisgerichtssitzung 06.07.2022 und ggf. 07.07.2022
Ausstellungseröffnung 08.07.2022
Ausstellung 08.07.2022 bis 08.08.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Windsheim
Postleitzahl: 91438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]77
Internet-Adresse: www.bad-windsheim2027.de